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Agrarförderung

Neue Förderung für Herdenschutz, Insektenschutz und Wald

Bund und Länder haben ihre Agrarfördermaßnahmen für 2020 beschlossen. Es geht um 1,1 Mrd. €, die gegen Wolfsschäden und für Insektenschutz und den Wald eingesetzt werden sollen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bund und Länder haben am Donnerstag die Fördermaßnahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für 2020 beschlossen. Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) stehen den Ländern im kommenden Jahr insgesamt 1,135 Mrd. € an Bundesmitteln zur Verfügung. Das sind 235 Mio. € mehr als 2019.

Von dem Geld entfallen rund 50 Mio. € auf den Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“. Mit einer Co-Finanzierung sollen die das auf 83 Mio. € erhöhen. Mit dem Geld will das BMEL Landwirte beim praktischen Insektenschutz unterstützen. Die Förderung soll nach den Förderungsgrundsätzen für markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege erfolgen.

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Konkret benennt das BMEL folgende Maßnahmen:

  • Gefördert werden können etwa Maßnahmen zur Förderung der Anlage und Pflege von Blühflächen, Hecken, Sträucher und Streuobstwiesen, der extensiven Nutzung von Dauergrünland und des ökologischen Landbaus.
  • Förderfähig sind auch nicht-produktive Investitionen im Naturschutz und Maßnahmen der Landwirte im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.

100% Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf

Außerdem haben Bund und Länder beschlossen, die Weidetierhalter finanziell besser beim Herdenschutz gegenüber dem Wolf zu unterstützen. Die Kosten für die Anschaffung von Zäunen und erstmalig auch für laufende Kosten könnten über die Länder zu 100% gefördert werden, heißt es. Insgesamt werden 1,05 Mio. € zur Prävention und zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden bereitgestellt.

Neue Fördermaßnahmen für Waldbesitzer

Ein großer Teil der Mittel soll allerdings in den Wald fließen. Für die nächsten 4 Jahre stünden allein in der GAK rund 480 Mio. € zusätzlich für den Wald bereit – mit Co-Finanzierung der Länder würden es knapp 800 Mio. €, teilt das BMEL mit. Landwirtschaftsministerin Klöckner hatte im September zu einem Nationalen Waldgipfel eingeladen, um wichtige Anpassungen im Förderbereich der GAK zusammen mit Verbänden, Wissenschaftlern und Experten aus der Praxis zu diskutieren.

Folgende Fördermaßnahmen für den Wald kommen hinzu:

  • Kleine Waldbesitzer (unter 20 Hektar Waldbesitz) erhalten höhere Fördersätze von bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben);
  • Die Entnahme von befallenen und befallsgefährdeten Bäumen sowie die Entnahme von Bäumen zur Beseitigung von resultierenden Gefahren ist förderfähig.
  • Ausgaben für den Einsatz nicht-staatlicher Dienstleistern bei der Vorbereitung, Leitung und Koordination der Maßnahmen sind förderfähig.
  • Wiederbewaldung aus Naturverjüngung ist nun förderfähig (z.B. Vorbereitung der Fläche, Schutz vor Wildverbiss) und wird bei der Ermittlung von Mindest-Laubbaumanteilen berücksichtigt.
  • Bei Wiederaufforstungen ist ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten einzuhalten und durch geeignete Methoden der Bestandesbegründung (z.B. Gruppenpflanzung) zu sichern.
  • Nadelreinbestände sind nicht förderfähig, bis auf begründete Ausnahmefälle bei fehlenden standörtlichen Wuchsbedingungen für Laubbäume (z.B. Höhenlagen der Mittelgebirge, Alpen.

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