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Klimaschutz

Neue Frist beim Klimaschutzgesetz

Bis Ende Mai müssen alle Ministerien Maßnahmen für die Einhaltung der Klimaziele liefern. Das Bundesagrarministerium hat im Dezember 2018 vorgelegt.Landwirtschaftsministerin Klöckner ist entspannt.

Lesezeit: 4 Minuten

Unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel ist am Mittwoch zum ersten Mal das Klimakabinett zusammengetreten. Die Bundesumweltministerin Svenja Schulze äußerte sich nach der ersten Sitzung erleichtert: „Ich bin sehr froh, dass jetzt alle Verantwortlichen an einem Tisch sitzen“, sagte sie. Viel zu lange sei nur die Umweltministerin für den Klimaschutz zuständig gewesen. Dem Klimakabinett gehören neben Schulze die Minister für Wirtschaft, Bau, Verkehr und Landwirtschaft an. Merkel habe klargemacht, dass alle für den Klimaschutz nötigen Gesetze noch in diesem Jahr vom Kabinett verabschiedet werden sollen, sagte Schulze. Bis zum nächsten Treffen am 29. Mai sollen die einzelnen Ministerien nun Vorschläge machen, wie die Ziele des Klimaschutzplans 2050 einzuhalten sind.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hatte schon im Dezember 2018 als einziges der betroffenen Ministerien einen konkreten Maßnahmenkatalog für das Klimaschutzgesetz vorgelegt. „Das Thema Klimaschutz müssen wir ressortübergreifend angehen, vor allem mit Blick auf die kommenden Generationen“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Mittwoch. Sie stellte für ihren Bereich Land- und Forstwirtschaft heraus, dass dieser nicht nur zu den Verursachern von Treibhausgasemissionen zähle sondern CO2 auch in großen Maßen binden könne und so Lösungen zum Klimawandel anbiete. Die Landwirtschaft hat im Vergleich zu der Energiewirtschaft, der Industrie, dem Gebäudesektor und dem Verkehr die geringsten Treibhausgaseinsparungen vorzunehmen. Dennoch muss sie von dem gesetzten Ziel bis zum Jahr 2030 bis zu 34 Prozent CO2-Äquivalente im Vergleich zu 1990 einsparen.

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Der Zehn-Punkte-Plan des BMEL für das Klimaschutzgesetz sieht so aus:

1. Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Fläche

Rechtsvorschriften zugunsten besonders umweltfreundlicher Verfahren wie dem ökologischen Landbau oder anderer besonders nachhaltiger Verfahren der Landbewirtschaftung werden weiterentwickelt, die rechtliche und finanzielle Förderung wird verstärkt (0,4 – 1,2 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

2. Erhöhung der Energieeffizienz

Das Bundesprogramm für Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau wird fortgeführt und weiterentwickelt (ca. 1,1 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

3. Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung

An erster Stelle steht die Anpassung der Wälder in Bezug auf Klimaanpassung und Klimaschutz im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Daneben gilt es die nachhaltige und ressourceneffiziente Holzverwendung zu fördern und auch international eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und einen entsprechenden Waldschutz sicherzustellen (70 – 127 Mio. t CO2-Äq Minderungs- bzw. Speicherpotenzial).

4. Senkung der Stickstoffüberschüsse und -emissionen einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung von Lachgasemissionen.

Unter anderem sollen gasdichte Lagereinrichtungen für Gülle und emissionsmindernde Ausbringtechnik gefördert werden (2,2 – 3,5 Mio. t CO2-Äq jährliches Minderungspotenzial).

5. Energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen

Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen soll mit neuen Instrumenten gefördert werden (2,0 – 4,0 Mio. t CO2-Äq jährliches Minderungspotenzial).

6. Emissionsminderung in der Tierhaltung

Fördermaßnahmen sollen an die Großvieheinheitengrenze geknüpft werden. Ergänzend zur Nutztierhaltungsstrategie wird eine Gesamtstrategie auf Basis der geltenden BVT-Standards (beste Verfügbare Technik) entwickelt und umgesetzt.

7. Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Ende Februar haben wir unsere Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgelegt. Laut WBAE 2016 lassen sich mit der vollständigen Reduzierung von Lebensmittelabfällen maximal 6 Prozent der gesamten ernährungsbedingten Emissionen vermeiden (3,0 – 6,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

8. Humusaufbau im Ackerland

Auf der Grundlage der Bodenzustandserhebung 2018 wird die Kohlenstoffanreicherung, u.a. durch Fruchtfolgegestaltungen, gefördert und die Ackerbaustrategie Klimaziele beinhalten (bis 4,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

9. Erhalt von Dauergrünland

Regelungen zum Grünlanderhalt im Rahmen der GAP 2020 werden fortgeführt und eine Grünlandstrategie mit einer Klimabewertung entwickelt (1,0 – 2,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

10. Schutz von Moorböden und Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten

Eine Bund-Ländervereinbarung sowie eine Moorschutzstrategie wird erarbeitet; die klimafreundlicher Nutzung von wiedervernässten Moorböden wird gefördert und eine Strategie zur Verringerung des Torfeinsatzes wird erarbeitet und umgesetzt (bis 1,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

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