Die von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vorgeschlagene Reform der Grundsteuer würde erhebliche Belastungen für die Landwirtschaft mit sich bringen. Wie AgE berichtet, sieht der Entwurf zwar vor, dass künftig land- und forstwirtschaftliche Flächen aus der Berechnung der Grundsteuer herausfallen; dafür erhöht sich für zahlreiche Landwirte aber wohl die Bemessungsgrundlage für die Gebäude. Wer viele Gebäude sein eigen nennt, muss sich nach dem von den Südländern vorgelegten Modell tendenziell auf mehr Grundsteuer gefasst machen. Laut den Plänen würden für die Bemessungsgrundlage der Steuer künftig nur noch Gebäude herangezogen, und zwar mit 20 Cent pro Quadratmeter (qm) für Wohnhäuser und mit 40 Cent/qm für gewerblich genutzte Gebäude. Für die Grundstücksfläche kämen 2 Cent/qm hinzu. Die landwirtschaftlichen würden anderen gewerblich genutzten Gebäuden gleichgestellt. Zu den vom Bund festgelegten Sätzen können die Hebesätze der Kommunen aufgeschlagen werden. Dass den Gemeinden dies freisteht, wird in dem Papier der drei Bundesländer ausdrücklich betont.
Die bisher nur für die Land- und Forstwirtschaft erhobene Grundsteuer A würde künftig wegfallen. Beispielfälle zeigen, dass die Belastung durch die neue Bemessungsgrundlage für die Agrarbetriebe gegenüber der heutigen Grundsteuer A stark zunimmt. Konkret schlage fast eine Verdreifachung des mittleren Grundsteuermessbetrages zu Buche, schreibt AgE.
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