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Neue Preisstatistik soll Transparenz auf dem Bodenmarkt verbessern

In der Preisstatistik für den Bodenmarkt soll zu sehen sein, ob Käufer und Verkäufer Landwirt sind oder nicht. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Gesetzes über die Preisstatistik beschlossen. Auf Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) hin wird im Rahmen der Erhebung über die Kaufwerte solcher Grundstücke zukünftig zusätzlich erhoben werden, ob Verkäufer sowie Käufer Landwirte sind oder nicht, teilt das BMEL heute mit. Um die Transparenz auf den landwirtschaftlichen Bodenmärkten zu verbessern und der landwirtschaftlichen Nutzung von Agrarflächen Vorrang einzuräumen, hatte sich BMEL vor allem bei den Regelungen zur Statistik über die Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke eingebracht, heißt es weiter.

Darüber hinaus soll zukünftig die getrennte Erfassung und Ausweisung von Kaufwerten für Ackerland und Dauergrünland zum festen Bestandteil der Veröffentlichungen der Kaufwertestatistik gehören. Bislang werden Kaufpreise lediglich für die Fläche landwirtschaftlicher Nutzung insgesamt ausgewiesen.

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„Die Äcker sollen bei unseren Bauern bleiben – nicht zu Spekulationsobjekten werden. Die von uns initiierten Maßnahmen sind daher ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung und Aktivitäten außerlandwirtschaftlicher Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt besser beurteilen und kontrollieren zu können“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Aus ihrer Sicht sind die Maßnahmen ein Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden, familiengeführten Landwirtschaft.

Federführend für den Gesetzentwurf zur Veränderung des Gesetzes über die Preisstatistik ist das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI). Der Gesetzentwurf soll die notwendige nationale Rechtsgrundlage schaffen, um Datenanforderungen aus europäischen Verordnungen zur Preisstatistik zu erfüllen und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Er dient u.a. auch der Umsetzung der europäischen Verordnung über die Erdgas- und Strompreiserhebung.

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