Die Bundeskompensationsverordnung tritt in der von der Bundesregierung vorgelegten Fassung in Kraft. Durch die reduzierte Tagesordnung des Bundestages in der vergangenen Woche kamen eine ursprüngliche geplante Beratung und Abstimmung über den Regierungsentwurf in der vorgegebenen Drei-Wochen-Frist nicht mehr zustande. Der Bundesrat ist bei dieser Verordnung nicht beteiligt.
Damit ist klar, dass die Verordnung den Flächenankauf mit Ersatzgeld für den Naturschutzausgleich nicht komplett ausschließt. Die Union hatte im Bundestag eigentlich noch erreichen wollen, dass eine Verwendung des Ersatzgeldes für den Ankauf landwirtschaftlicher Flächen in der Verordnung ausgeschlossen wird. Das Bundesumweltministerium hatte hingegen argumentiert, dass der pauschale Ausschluss für den Ankauf landwirtschaftlicher Flächen in einer Rechtsverordnung nicht mit dem Bundenaturschutzgesetz vereinbar sei.
Die Bundeskompensationsverordnung regelt den naturschutzrechtlichen Ausgleich bei Infrastrukturvorhaben des Bundes wie etwa den Bau von Stromtrassen im Rahmen der Energiewende. Enthalten ist eine Reihe von Vorkehrungen, die einem Verlust landwirtschaftlicher Flächen entgegenwirken sollen. Dazu zählt ein Beteiligungsrecht für die zuständigen Landwirtschafts- und Forstbehörden, soweit agrarstrukturelle Belange im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen sein können.
Eine Inanspruchnahme von Böden, die für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet sind, wird an strengere Bedingungen geknüpft. So muss künftig geprüft werden, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen erbracht werden kann. Weitere Effekte verspricht sich die Bundesregierung von der Aufwertung von Entsiegelungsmaßnahmen beim Ausgleich und der Stärkung bevorratender Kompensationsmaßnahmen.
Die Bundeskompensationsverordnung ist ein Projekt, auf das sich die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 geeinigt hatte. Das Anfang 2019 beschlossene Netzausbaubeschleunigungsgesetz beruft sich für den naturschutzrechtlichen Ausgleich auf die Regelungen in der Bundeskompensationsverordnung.