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Neue Regelung zu tierischen Nebenprodukten

Die Zuständigkeiten für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte sollen angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (18/8335) vorgelegt.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Zuständigkeiten für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte sollen angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (18/8335) vorgelegt, das die Regelungen durch die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 273 S. 1) durch die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 ersetzt.


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Durch die Änderung sollen der Anwendungsbereich der Verordnung präzisiert, tierische Nebenprodukte in stärkerem Maße als bisher risikobasiert kategorisiert und Doppelzulassungen nach unterschiedlichen Rechtsgebieten vermieden werden. Einher geht mit der Gesetzesänderung eine Änderung des sogenannten BVL-Gesetzes (Artikel 2). Durch die Neuregelung soll die Tätigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um die Mitwirkung bei Überwachungsprogrammen und -plänen bezüglich tierischer Nebenprodukte erweitert werden.

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