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Neue Transport-VO bleibt hinter EU-Möglichkeiten

Von wegen 1:1-Umsetzung: Der Bundesrat hat am Freitag die deutsche Tierschutztransport-Verordnung verabschiedet. Wie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) mitteilt, hat die Bundesregierung die Regeln damit an das EU-Recht angepasst.

Lesezeit: 2 Minuten

Von wegen 1:1-Umsetzung: Der Bundesrat hat am Freitag die deutsche Tierschutztransport-Verordnung verabschiedet. Wie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) mitteilt, hat die Bundesregierung die Regeln damit an das EU-Recht angepasst. Zwar wurden bei Transporten mit einer Dauer zwischen 8 und 12 Stunden die extrem hohen Anforderungen an die Langstreckentransportfahrzeuge reduziert. Trotz der Kritik des Berufsstandes wurden aber bei weitem nicht alle Erleichterungen genutzt, die das EU-Recht erlaubt, zeigt sich der Verband ernüchtert. Da nach Ansicht von Bund und Ländern die Be- und Entladezeiten zur Beförderungsdauer hinzugezählt werden, forderte der DBV im Gegenzug, die Anforderungen an die Langstreckenfahrzeuge erst ab einer Beförderungsdauer von 12 Stunden vorzuschreiben. Völlig unverständlich für den Bauernverband ist auch, dass die Ausnahmen nur beim Transport von Nutztieren gelten sollen und nicht beim Transport von Schlachttieren. Im Bundesratsplenum hat Mecklenburg-Vorpommern dem WLV zufolge sogar versucht, die Schlachttiertransporte von mehr als 8 Stunden völlig zu verbieten. Diese enorme Verschärfung des EU-Rechtes konnte verhindert werden und fand im Bundesrat keine Mehrheit. Eine strikte Begrenzung auf 8 Stunden hätte gerade bei Sammeltransporten extreme Folgen, bei denen einzelne Tiere von verschiedenen Betrieben zunächst gesammelt und dann an weit entfernte Schlachtbetriebe geliefert werden müssen. Bei immer größer werdenden Schlachtbetrieben wären die Vermarktungsalternativen zu Lasten der Erzeuger extrem eingeschränkt, so der Verband in einem Infoschreiben.

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