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Neue Vorgaben für die Deklaration von Extraktionsschroten

Mit Inkrafttreten des europäischen Einzelfuttermittelkataloges nach der EU-Verordnung 68/2013 hat die Branche eine Vielzahl neuer Beschreibungen für Ölsaaten, Ölfrüchte und daraus gewonnener Erzeugnisse definiert und gelistet.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Inkrafttreten des europäischen Einzelfuttermittelkataloges nach der EU-Verordnung 68/2013 hat die Branche eine Vielzahl neuer Beschreibungen für Ölsaaten, Ölfrüchte und daraus gewonnener Erzeugnisse definiert und gelistet. Die Normenkommission im Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft (ZDL) hat deshalb die in der deutschen Positivliste enthaltenen Beschreibungen der Extraktionsschrote überprüft und eine genauere Abgrenzung vorgenommen.

 

Wie die Kommission am vergangenen Freitag mitteilte, enthalten Soja-, Raps-, Lein- oder Sonnenblumenextraktionsschrote oftmals Bestandteile aus dem Herstellungsprozess, auf die die Lieferanten bisher nicht gesondert hingewiesen haben. Nur in der Positivliste sei ein Hinweis auf die möglicherweise enthaltenen Bleicherden bereits gegeben. Die Neuaufteilung der Erzeugnisse aus der ölsaatenverarbeitenden Industrie sei entsprechend der unterschiedlichen Rückführung der im integrierten Herstellungsprozess - Saatenverarbeitung und Ölraffination - anfallenden Verarbeitungshilfsstoffe oder Stofffraktionen vorgenommen worden, erläuterte die ZDL-Normenkommission.

 

Dabei handle es sich um den „Soapstock“ oder „Seifenstock“, der bei der Herstellung pflanzlicher Öle und Fette anfalle, sowie um die Bleicherden. „Soapstock“ enthalte neben Mono- und Diglyceriden, Lecithin und Fasern auch Salze freier Fettsäuren, Öle oder Fette sowie weitere natürliche Bestandteile der im Prozess verarbeiteten Samen und Früchte.

 

Gemäß der Neuregelung sei beispielsweise Soja(bohnen)-extraktionsschrot, das im Herstellungsprozess anfallende Bleicherden und Filterhilfsstoffe bis zu 1 % sowie Rohlecithine enthalten könne, als „Soja(bohnen)-extraktionsschrotfutter“ zu bezeichnen. Sei darüber hinaus im Prozess anfallender „Soapstock“ enthalten, sei es als „Soja(bohnen)-extraktionsschrotfutter mit (Soap)stock“ zu deklarieren.


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Meistens „mit Soapstock“


Die alte Bezeichnung „Soja(bohnen)-extraktionsschrot“ darf der Normenkommission zufolge nur noch verwendet werden, wenn gewährleistet werden kann, dass solche Stoffe von einer Rückführung im Herstellungsprozess ausgeschlossen sind. Die Experten wiesen aber darauf hin, dass die marktgängigen Ölschrote in der Zusammensetzung und Qualität in den meisten Fällen der Deklaration „Extraktionsschrotfutter mit Soapstock“ entsprechen würden. Die Qualität der Ölschrote habe sich durch die differenzierenden neuen Bezeichnungen nicht geändert. Die neue Regelung gelte für die Positivliste für Einzelfuttermittel ab sofort. (AgE)

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