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Neuer Anlauf in der Bodenpolitik

Bund und Länder sehen weiterhin Handlungsbedarf auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Eine erneut einberufene gemeinsame Arbeitsgruppe soll die Länder bei ihren Überlegungen unterstützen. Anteilsverkäufe von landwirtschaftlichen Betrieben könnten neu bewertet werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder sehen weiterhin Handlungsbedarf auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Eine erneut einberufene gemeinsame Arbeitsgruppe soll die Länder bei ihren Überlegungen unterstützen. Anteilsverkäufe von landwirtschaftlichen Betrieben könnten neu bewertet werden.


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„Ich freue mich, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium erneut zu einer Arbeitsgruppe Bodenmarkt einladen wird“, sagte der Agrarminister von Sachsen-Anhalt, Hermann Onko Aeikens gegenüber topagrar.com. Sie solle die Überlegungen der Länder für Maßnahmen auf dem Bodenmarkt zusammen führen und Doppelarbeit in den Bundesländern vermeiden, so Aeikens weiter. Ein erstes Treffen soll noch in diesem Jahr stattfinden.


Aeikens verweist auf die Bemühungen in einer Reihe von Bundesländern den rasant steigenden Kauf- und Pachtpreisen für landwirtschaftliche Flächen etwas entgegenzusetzen. „Das ist nicht mehr nur ein Thema im Osten, sondern auch in einigen Regionen im Westen angekommen“, so der Agrarminister weiter. Initiativen gibt es in den Agrarministerien von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ebenso wie in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.


In Sachsen-Anhalt hatte Aeikens im Sommer 2015 einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf für ein Agrarstrukturgesetz zurückgerufen, weil er es in der verbleibenden Zeit bis zur nächsten Landtagswahl nicht mehr für umsetzbar hielt. In dem Bundesland wird im März 2016 ein neuer Landtag gewählt. Aeikens sieht sein Agrarstrukturgesetz auch nach der Wahl wieder auf der politischen Agenda. „Außer den Linken hatten wir im Landtag alle Parteien hinter uns“, so Aeikens weiter.


Neu könnten in der Arbeitsgruppe Anteilsverkäufe von landwirtschaftlichen Unternehmen bewertet werden. Dazu gäbe es mittlerweile eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums, laut der eine Kontrolle des Anteilserwerbs von landwirtschaftlichen Unternehmen im Rahmen des Grundstückverkehrsgesetzes rechtlich zulässig sei.


Eine erste Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bodenpolitik hatte die Agrarministerkonferenz bereits im Frühjahr 2014 gebildet. Diese hatte Anfang 2015 ihren Abschlussbericht vorgelegt.

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