Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Bayern

Neuer Bauleitfaden: Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe

Die bayerischen Landwirte werden bei der Bewältigung des Strukturwandels durch mehr Möglichkeiten im Baurecht unterstützt.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor allem die familiengeführten Landwirtschaftsbetriebe in Bayerns sind stark vom Strukturwandel betroffen. Damit möglichst viele Betriebe erhalten bleiben, müssen sie sich leichter weitere Einkommensquellen erschließen können. Nicht selten sind dafür auch bauliche Erweiterungen oder Änderungen erforderlich. Zum Schutz des Außenbereichs vor Zersiedelung stellt jedoch das Bundesrecht im Baugesetzbuch (BauGB) strenge Vorgaben auf.

Diversifizierung wird einfacher

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit der Neufassung der Gemeinsamen Bekanntmachung zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (GemBek) schaffen Bau- und Landwirtschaftsministerium nun wesentliche Erleichterungen für die landwirtschaftlichen Betriebe. Mit der neuen GemBek ergeben sich mehr Möglichkeiten, baulich auf neue Herausforderungen zu reagieren, so Bauministerin Kerstin Schreyer.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber betonte, dass der neue Leitfaden auf die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im ländlichen Raum zugeschnitten ist. „Es wird immer wichtiger für die Betriebe, sich neue Einkommensquellen zu erschließen. Wir haben nun die Möglichkeiten für die Diversifizierung erweitert und präzisiert. Das Baurecht erleichtert gerade den kleineren Betrieben, dass sie auch im Außenbereich das Mehrgenerationenwohnen verwirklichen können.“

Neue Trends berücksichtigt

Die GemBek wird gemeinsam von Bau- und Landwirtschaftsministerium veröffentlicht. Sie befasst sich mit vielfältigen Themenfeldern, die für das land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Bauen von Bedeutung sind. Insbesondere bei der Einordnung als landwirtschaftlicher Betrieb, der Errichtung von Altenteiler- und Betriebsleiterhäusern sowie Wirtschaftsgebäuden, aber beispielsweise auch von Ferienwohnungen, Hofläden oder Hofcafés, gibt die GemBek Hilfestellung.

In der Neufassung werden auch die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von sogenannten mitgezogenen Nutzungen – also einem zweiten Standbein für landwirtschaftliche Betriebe –konkretisiert und diese dadurch großzügiger ermöglicht. Zudem reagiert die neue GemBek auf neue Trends wie Wohnmobilstellplätze auf landwirtschaftlichen Anwesen, Seminarräume oder Anlagen für erneuerbare Energien. Damit leiste die GemBek einen wichtigen Beitrag, um die familienbetrieblich geprägte landwirtschaftliche Struktur in Bayern zu erhalten.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.