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Neuer Berufungsausschuss stimmt erstmals über GVO ab

Der Lissabon-Vertrag ist jetzt auch bei den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) angekommen: Letzte Woche tagte in Brüssel erstmals ein Berufungsausschuss, der wegen laufender Zulassungsverfahren anberaumt worden war.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Lissabon-Vertrag ist jetzt auch bei den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) angekommen: Letzte Woche tagte in Brüssel erstmals ein Berufungsausschuss, der wegen laufender Zulassungsverfahren anberaumt worden war. Dort werden künftig auf höherer politischer Ebene Abstimmungen wiederholt, die zuvor im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) keine klare Mehrheit für oder gegen einen Zulassungsantrag schafften.


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Bislang war diese zweite Abstimmung dem Agrarministerrat vorbehalten. Jetzt reisen dafür immerhin die Abteilungsleiter an: Für das Bundeslandwirtschaftsministerium war EU-Experte Dr. Dietrich Guth vor Ort.


Die Abstimmung über die Zulassung von vier GV-Sojabohnen zum Import als Lebens- und Futtermittel, aber nicht zum Anbau, verlief vorhersehbar, denn das Patt blieb bestehen. Das bedeutet, dass die Europäische Kommission die Anträge in den nächsten Wochen in Eigenregie annehmen wird.


Unter den Produkten finden sich zwei glyphosattolerante Sojalinien, nämlich MON40-3-2 von Monsanto und 356043 aus dem Hause Pioneer, sowie A5547-127 von Bayer CropScience, der das Herbizid Glufosinat nichts anhaben kann. Die Monsanto-Sojabohne MON87701 wiederum wehrt sich über ein eingebautes Gift gegen Fraßschäden durch verschiedene Schmetterlingsarten. (AgE)


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