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Neuer H5N8-Fall in Legehennebetrieb; Freilandeier als Bodeneier verkaufen!

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern nahe der Grenze zu Schleswig-Holstein hat der Kreis Herzogtum-Lauenburg ein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet eingerichtet. In SH gelten außerdem Freilandhalter ab jetzt nach EU-Recht nicht mehr als Freilandeier!

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern nahe der Grenze zu Schleswig-Holstein hat der Kreis Herzogtum-Lauenburg ein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet eingerichtet.


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Dort gelten unter anderem Verbringungsverbote für gehaltene Vögel, Geflügelfleisch und Eier, teilt das Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein mit. Zudem überprüften die Behörden eine Geflügelhaltung im Land, die vor knapp zwei Wochen Eier von dem von der Geflügelpest betroffenen Legehennenbetrieb erhalten hatten. Es wurden noch am Dienstag Proben genommen und im Landeslabor untersucht. Alle 125 Proben waren negativ.


12-Wochenfrist läuft aus – Freilandeier müssen als Eier aus Bodenhaltung deklariert werden


Das Ministerium weist außerdem daraufhin, dass schrittweise in diesen Tagen die 12-Wochen-Frist ausläuft. Nach Ablauf von zwölf Wochen (je nach Keris zwischen dem 31. Januar und dem 3. Februar in Schleswig-Holstein) dürfen Freilandhalter aufgrund der Stallpflicht die Eier nach EU-Recht nicht mehr als Freilandeier vermarkten.


Eier, die nach dem Auslaufen der Frist gelegt werden, müssen als Eier aus Bodenhaltung deklariert werden. Das bedeutet für alle einen großer Aufwand. Hinzu kommt, dass sie mit Einbußen rechnen müssen. Das Land wird den betroffenen Haltern dafür einen Ausgleich zur Verfügung stellen. Betroffen sind in Schleswig-Holstein rund 57 Betriebsstätten mit etwa. 250.000 Plätzen. Das sind etwa 14 Prozent der Legeplätze im Land.


Wildvogelmonitoring intensiviert


Im Land ist das Virus der Geflügelpest weiterhin vorhanden. Das zeigen die Nachweise bei Wildvögeln. So wurden seit Anfang dieses Jahres bei sechs Wildvögeln der hochpathogene H5N8-Erreger vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem zuständigen Referenzlabor, nachgewiesen, bei einem siebten Wildvogel ist ebenfalls der hochpathogene H5-Erreger bestätigt, die Subtypisierung steht noch aus.


Zudem wurde bei vier weiteren Wildvögeln bei Untersuchungen im Landeslabor der H5-Erreger nachgewiesen, die Proben müssen vom FLI noch bestätigt werden. Weiterhin werden tote Wildvögel im Land gefunden, Untersuchungen im Landeslabor laufen.


Derzeit müssten aber die landesweite Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen weiter aufrechterhalten werden. "Die Stallpflicht ist ohne Frage ein Einschnitt und für viele Halterinnen und Halter eine wirkliche Herausforderung, aber sie ist wichtig, um das Geflügel so gut wie möglich zu schützen – egal ob Groß- oder Kleinbetrieb oder private Haltung", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

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