In Anklam, Landkreis Vorpommern-Greifswald, ist das Vogelgrippevirus H5N8 erneut aufgetreten. In dem Ausbruchsbestand waren 4 Hühner verendet. Daraufhin wurde eine Tötung von 2 Gänsen, 27 Enten und 21 Hühnern aus dem Bestand eingeleitet. Gleichzeitig sind die epidemiologischen Untersuchungen angelaufen und weitere Seuchenpräventionsmaßnahmen wurden verfügt.
Das Landwirtschaftsministerium hat nun einen Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 10 km rund um Anklam eingerichtet. In diesen Gebieten gilt ab sofort ein Aufstallungsgebot. Außerdem ist es untersagt, tierische Geflügelprodukte in den Verkehr zu bringen. Im 3km-Radius sind 159 Haltungen mit ca. 3.200 Tieren, im 10km-Radius 907 Haltungen mit insgesamt ca. 51.000 Tieren registriert.
Es folgt nun eine risikoorientierte Untersuchung der Umgebung rund um den Ausbruchsbetrieb. Zu den Risikofaktoren zählen u.a. die Distanz zum Betrieb, die Art und Größe der Haltung. Von einer Tötung im 3km-Radius wird vorerst abgesehen, da es sich gemäß § 20 der Geflügelpestverordnung beim Ausbruchsbetrieb um einen nicht erwerbsmäßigen, kleinen Betrieb handelt, der keine tierischen Produkte in den Handelsverkehr brachte. Sobald es jedoch weitere Nachweise der Geflügelpest geben sollte, müssen weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
„Es wird aber in alle Richtungen ermittelt. Wir haben die Gewissheit, dass das Virus in der Umwelt ist und ihm die Haltungsweise und die Größe eines Bestandes schlichtweg egal ist. Erst war es eine große Putenhaltung, dann ein Wildvogel, anschließend der Zoo Rostock und nun ein kleiner Bestand“, unterstrich Agrarminister Dr. Till Backhaus.