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Neues Arzneimittelgesetz: Antibiotikaeinsatz in der Tiermast deutlich gesunken

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Änderung des Arzneimittelgesetzes beschlossen. Der Verbrauch von Antibiotika in der Nutzviehhaltung ist um fast ein Drittel von 298 t auf 204 t gesunken.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Bundesagrarministerin Julia Klöckner vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Die 17. AMG-Novelle greift Erkenntnisse aus der Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle auf, so das Ministerium.

Die Evaluierung zeigt, dass das bestehende Antibiotikaminimierungskonzept funktioniert. Die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei allen sechs Nutzungsarten (Mastferkel, Mastschweine, Mastputen, Masthühner, Mastkälber, Mastrinder) ist im untersuchten Zeitraum um fast ein Drittel von 298 t auf 204 t gesunken. Die Evaluierung hat laut BMEL auch wichtige Daten über Einzelheiten der Antibiotikaanwendung in der Tiermast sowie Hinweise, wie das Antibiotikaminimierungskonzept weiter verbessert werden kann, ergeben.

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Ziel ist es laut Klöckner, Modalitäten und Abläufe des Antibiotikaminimierungskonzepts zu präzisieren, um die Datengrundlage zu verbessern, Tierhalter administrativ zu entlasten, die Berechnungsmodalitäten zur Therapiehäufigkeit bei Arzneimitteln mit mehreren Wirkstoffen anzupassen und die erfolgreiche Datenauswertung zur Evaluierung fortzuführen.

Vorgesehen ist u.a.:

  • Nullmeldungen werden Pflicht. D.h. es gibt eine Mitteilungsverpflichtung für Tierhalter an die zuständige Behörde auch dann, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Damit verschärfen wir das Monitoring.

  • Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Versicherung der Tierhalter über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung.

Neu: Daten werden zur Risikobewertung verwendet

Außerdem werden die Regelungen zur Verwendung von Daten erweitert: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzepts anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung verwenden dürfen. Damit könne die Entwicklung der Antibiotikaanwendung bei den sechs Nutzungsarten der 16. AMG-Novelle über den Zeitraum der Evaluierung (zweites Halbjahr 2014 bis einschließlich 2017) hinaus weiterhin verfolgt werden, so das Ministerium weiter.

Dies sei wichtig, um auch weiterhin beobachten zu können, wie sich die Verbrauchsmengen der verschiedenen Antibiotika bei den sechs Nutzungsarten und das Spektrum der eingesetzten Wirkstoffe, insbesondere bei den Reserveantibiotika, entwickeln, so Klöckner weiter. Und um die Bedeutung dieser Veränderungen im Verhältnis zur Entwicklung des Resistenzgeschehens präziser einschätzen zu können.

Reserveantibiotika nur im Notfall

Zum Thema Reserveantibiotika hat Bundesministerin Julia Klöckner wiederholt betont: „Jede Anwendung von Antibiotika kann die Entwicklung von Resistenzen nach sich ziehen. Den Einsatz bei Mensch und Tier müssen wir daher auf das absolut notwendige Maß reduzieren. Strengste Anforderungen sind bei den so genannten Reserveantibiotika nötig. Sie sind Arzneimittel der letzten Wahl und werden verabreicht, wenn sonst nichts mehr wirkt.“

Unser Ziel ist die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes auf das therapeutisch notwendige Minimum und insbesondere die Verminderung der Anwendung von Reserveantibiotika. Bei Masthühnern und Mastputen lag der Anteil an Reserveantibiotika bei rund 40 % der jeweiligen Verbrauchsmenge. Der Einsatz von Antibiotika und Reserveantibiotika bei Mastgeflügel ist im untersuchten Zeitraum kaum zurückgegangen. Klar ist: Der hohe Anteil insbesondere von Reserveantibiotika an den Verbrauchsmengen ist nicht akzeptabel.

Ein wichtiger Beitrag dazu sei die künftige EU-Liste der Reserveantibiotika, für die sich unser Ministerium eingesetzt hat: Bis zum Jahr 2022 wird die Europäische Kommission per Durchführungsrechtsakt eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika erstellen, die der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen.

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