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Neues Bürgschaftsprogramm für Landwirtschaft und Gartenbau

Ab 1. Oktober können landwirtschaftliche Unternehmen für Investitionen über ihre Hausbanken Bürgschaften erhalten. Die Bürgschaftsbanken fördern Höfe, Aquakulturbetriebe und nicht gewerbliche Gartenbaubetriebe wie Baumschulen, Staudengärtnereien, Obst- und Gemüsebauern oder Produzenten von Zierpflanzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ab 1. Oktober können landwirtschaftliche Unternehmen für Investitionen über ihre Hausbanken Bürgschaften erhalten. Mit dem neuen Programm „Agrar-Bürgschaften“ fördern die Bürgschaftsbanken landwirtschaftliche Betriebe, Aquakulturbetriebe und nicht gewerbliche Gartenbaubetriebe wie Baumschulen, Staudengärtnereien, Obst- und Gemüsebauern oder Produzenten von Zierpflanzen.

 

„Wir freuen uns, dass wir jetzt auch Betrieben aus der Landwirtschaft und dem gesamten Gartenbau unter die Arme greifen können, wenn sie Sicherheiten für eine Bankfinanzierung brauchen“, betonte der stellvertretende VDB-Vorsitzende und Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW, Manfred Thivessen, bei der Vertragsunterzeichnung mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) in Berlin.

 

Die Mittel für das Programm kommen aus dem EU-Programm COSME, das vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) der Europäischen Kommission gefördert wird. Mit einer Rückbürgschaft des EIF können in den nächsten drei Jahren ab Oktober 2015 Bürgschaften über insgesamt 400 Millionen Euro vergeben werden. Damit wird ein Kreditvolumen von rund 670 Millionen Euro ermöglicht.

 

Entwickelt haben das Programm der VDB, die Landwirtschaftliche Rentenbank und der Deutsche Bauernverband.

Dieser begrüßt das neue Förderangebot: „Wir sehen darin ein gutes Instrument, dass wie für Unternehmen im gewerblichen Bereich Investitionen und Innovationen absichert. Neben diesen Investitionsbürgschaften brauchen wir angesichts der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Liquiditätslage in vielen Betrieben auch Bürgschaften, die die einzelbetriebliche Liquidität sicherstellen. Hier aber ist der Bund gefordert, solche Bürgschaften zu ermöglichen“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.


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Programmdetails


Die Hausbanken stellen Anträge für Landwirte oder Gartenbauer. Abhängig vom Investitionsort werden die elektronischen Anträge automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird in der Regel binnen zehn Arbeitstagen über die Anträge entschieden.

 

Wer wird gefördert?

Existenzgründer und bestehende kleine und mittelständische Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro aus Landwirtschaft, Fischzucht- und Forstwirtschaft sowie nicht gewerblichem Gartenbau.

 

Welche Investitionen werden gefördert?


  • Nachfolgen und Übernahmen
  • Existenzgründungen
  • Erwerb von Flächen und Gesellschaftsanteilen
  • Aus- und Umbauten
  • Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen
  • Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
  • Kooperationen, Marketingmaßnahmen und Qualifizierungen
Wie wird gefördert?

60-prozentige Bürgschaften für Kredite bis maximal 1 Million Euro bei bestehenden Unternehmen oder Betriebsübernahmen bzw. 0,5 Millionen Euro bei Existenzgründungen. Die Provisionen liegen je nach Bonität, Sicherheiten, Laufzeit und Tilgung des Kredits zwischen 0,5 und 2,2 Prozent pro Jahr.

 

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