Die Bundesregierung hat Anfang des Monats die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen. Informationen zu Verstößen gegen Futtermittelregelungen müssen dem Verbraucher nun sechs Monate zur Verfügung stehen.
Im März hattet das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass eine Verpflichtung zur amtlichen Information aus Verbraucherschutzgründen verfassungskonform sei, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesministeriums. Die Regelung zur Dauer der Veröffentlichung wurde jetzt auf sechs Monate Löschfrist festgelegt.
„Das ist ein deutliches Plus an Verbraucherschutz. Denn die betroffenen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht können nun wieder verlässlich und rechtssicher durch die Länder veröffentlicht werden“, meint Bundesagrarministerin Julia Klöckner.