In Hessen soll die stoffliche Belastung von Gewässern durch angrenzende Flächen verringert werden. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Vier-Meter-Bereich von Gewässerrandstreifen soll untersagt werden.
Das sieht die Novelle des dortigen Wassergesetzes (HWG) vor, mit der sich der Wiesbadener Landtag kürzlich in erster Lesung befasste. Wie das hessische Landwirtschaftsministerium dazu mitteilte, verfolgt die Neuauflage zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie primär eine Verbesserung der natürlichen Entwicklung der Oberflächengewässer. Dazu stehe eine Erweiterung des Schutzbereiches bei Gewässerrandstreifen an. Bislang wird nach Angaben des Ministeriums nur der Außenbereich im Rahmen eines Zehn-Meter-Streifens erfasst; künftig solle grundsätzlich auch ein Fünf-Meter-Streifen am Gewässer im innerörtlichen Bereich einbezogen werden. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Vier-Meter-Bereich des Gewässerrandstreifens sei dann untersagt, erklärte Ressortchefin Priska Hinz. Auch ein Pflug dürfe auf diesen Flächen künftig nicht mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verhindern.
Die Ausweisung von Baugebieten auf den Gewässerrandstreifen solle laut der Novelle dann ebenfalls verboten sein; außerdem würden die Regeln für die Errichtung von baulichen oder sonstigen Anlagen oder wesentliche Änderungen daran verschärft. „Ein Kernanliegen des neuen Gesetzes ist es auch, den Flüssen und Bächen in Hessen wieder mehr Raum für eine eigendynamische Entwicklung zu geben“, betonte die Ministerin. Neben ordnungsrechtlichen Vorgaben würden auch freiwillige Maßnahmen zur Option gestellt. So plane das Agrarressort, bei der Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Agrarflächen in einem Bereich von 4 m entlang eines Fließgewässers ab 2022 einen „angemessenen Geldausgleich“ bereitzustellen.
Hinz bezeichnete die Landwirtschaft als einen „wichtigen Partner des Landes“, der einen großen Beitrag bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und dem Gewässerschutz leiste. Zur Unterstützung der Gewässerentwicklung wolle die Landesregierung ein Vorkaufsrecht für Flächen im Gewässerrandstreifen zugunsten der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aufnehmen. Flankiert werde dies aktuell durch die Bereitstellung finanzieller Förderung für den Flächenankauf durch die Kommunen.