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Neues Waldgesetz noch vor der Sommerpause

Die Bundesregierung erwartet schnelle Beratungen zum neuen Bundeswaldgesetz. Staatssekretär Gerd Müller geht davon aus, dass die notwendigen Änderungen des Bundeswaldgesetzes noch vor der Sommerpause beschlossen würden. Müller erteilte allerdings der Aufnahme von Kriterien der guten fachlichen Praxis in das Bundesgesetz erneut eine Absage.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung erwartet schnelle Beratungen zum neuen Bundeswaldgesetz. Staatssekretär Gerd Müller geht davon aus, dass die notwendigen Änderungen des Bundeswaldgesetzes noch vor der Sommerpause beschlossen würden. Müller erteilte allerdings der Aufnahme von Kriterien der guten fachlichen Praxis in das Bundesgesetz erneut eine Absage. "In der Forstwirtschaft gilt der altbewährte ‚Grundsatz des Standörtlichen’ - und das soll auch so bleiben", betonte der CSU-Politiker.


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Bei der Novelle gehe es darum, Kurzumtriebsplantagen und Agroforstflächen aus dem Waldbegriff auszuschließen. Ferner solle den forstwirtschaftlichen Vereinigungen der Verkauf des Holzes ihrer Mitglieder ermöglicht werden. Schließlich solle klargestellt werden, dass die Benutzung des Waldes insbesondere hinsichtlich der waldtypischen Gefahren auf eigene Gefahr erfolgt. Der Staatssekretär wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach wie vor Prüfbedarf hinsichtlich der Formulierung zur Verkehrssicherungspflicht gesehen werde.


Die Bundesregierung schlage darüber hinaus vor, den Staatswaldbegriff und die Vorschriften über die Bundeswaldinventur den modernen Erfordernissen anzupassen.


Bundesjagdgesetz bewährt


Defizite sieht der Staatssekretär im Zusammenspiel von Wald und Jagd. "Die Jagd muss mit den waldbaulichen Erfordernissen in Einklang stehen", mahnte Müller. Angesichts der Notwendigkeit des Waldumbaus zu stabilen und klimatoleranten Mischwäldern sei umso mehr erforderlich, "den Abschuss des Wildes so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben", wie es im Bundesjagdgesetz geregelt sei. Die Erhebungen der Landesforstverwaltungen zeigten zum Teil eine Verbesserung der Schadenssituation, wobei die Belastung insgesamt immer noch unbefriedigend sei.

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