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Neuregelung der staatlichen Ernährungsvorsorge beschlossen

Die Bundesregierung will die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge für den Verteidigungsfall sowie im Falle ziviler Katastrophen neu regeln. Einen entsprechenden Entwurf für ein Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Darin sind einige Verordnungsermächtigungen.

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Die Bundesregierung will die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge für den Verteidigungsfall sowie im Falle ziviler Katastrophen neu regeln. Einen entsprechenden Entwurf für ein Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.


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Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Verordnungsermächtigungen. Im Krisenfall soll das Bundeslandwirtschaftsministerium dadurch eine öffentliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln einführen können, „die den Umständen des jeweiligen Krisenfalls angepasst ist“. Zu diesem Zweck sollen insbesondere Regelungen über die Produktion, den Bezug oder die Zuteilung von Lebensmitteln erlassen werden können.


Bei einer kurzfristig eintretenden Versorgungskrise soll das Gesetz die Voraussetzung schaffen, dass verfügbare Lebensmittel „schnell, gleichmäßig und sicher“ an die Bevölkerung verteilt werden. Damit die zuständigen Behörden unmittelbar handlungsfähig sind, soll das Gesetz um einstweilige unmittelbare Eingriffsbefugnisse ergänzt werden. Dadurch sollen die zuständigen Behörden einzelne Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft „in Anspruch nehmen können“.


Die Bundesregierung kündigt zudem an, die bisherige staatliche Bevorratung von Lebensmitteln grundlegend zu überprüfen. Gleichzeitig will man ein Modell zur Neuordnung und Fortsetzung der Bevorratung entwickeln.

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