Die niedersächsische Landesregierung hat letzte Woche eine kleine Änderung des Jagdgesetzes in die Verbandsanhörung gegeben. Nach den Plänen der Landesregierung sollen die Unteren Jagdbehörden, in der Regel die Landkreise, ermächtigt werden, differenzierte Gebiete für die Jagd in Vogelschutzgebieten festzulegen. Damit solle im Rahmen des Gänsemanagements das moderne Instrument der Intervalljagd rechtlich ermöglicht werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung eine Änderung der Jagdzeitenverordnung (JZVO) beschlossen. In diesem Rahmen wurde laut Angaben der niedersächsischen Staatskanzlei insbesondere das Thema „Jagdzeiten für Gänse“ intensiv mit den verschiedenen Akteuren diskutiert.
Aus den Diskussionen und Abwägungen der Interessenslagen von Jagd, Landwirtschaft und Naturschutz sei das Instrument der differenzierten Intervalljagd entwickelt worden, erläuterte die Staatskanzlei. Sie wies darauf hin, dass mit einer solchen Intervalljagd bisher gute Erfahrungen in Schutzgebieten wie dem Biosphärenreservat Elbtalaue gewonnen worden seien. Daher solle nun in Vogelschutzgebieten die Möglichkeit geschaffen werden, die Jagdintensität zu staffeln, um einerseits ausreichend Jagd zu ermöglichen, andererseits den Ansprüchen an den Vogelschutz mit dem Ruhebedürfnis der Vögel und den Anforderungen der Landwirtschaft über den Schutz der Flächen gerecht zu werden.
Es sollten durch die Bestimmung von abgegrenzten Teilräumen in Vogelschutzgebieten sowohl aktiv bejagbare Teilräume als auch Teilräume als Ruheräume geschaffen werden, auf denen abwechselnd, zum Beispiel im 14-Tage-Rhythmus, gejagt werden dürfe. Damit ermögliche die Landesregierung eine „sachliche und differenzierte“ Lösung für ein modernes Gänsemanagement und einen Kompromiss zwischen Natur- und Artenschutz sowie Jagd und Landwirtschaft, erklärte die Staatskanzlei.