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Neue Antragsrunde

Niedersachsen startet Schaf- und Ziegenprämie 2022 im April

Das Land Niedersachsen unterstützt Schaf- und Ziegenhaltende 2022 wieder mit einer Prämie. Die Antragsphase startet am 1. April und endet am 31. Mai 2022. Hier gehts zu den Details.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Antragszeitraum für die neue Schaf- und Ziegenprämie des Landes Niedersachsen wird am 01.04.2022 starten und am 31.05.2022 enden. Die Prämie pro Tier und Jahr beträgt 33 €. Die Mindestgrenze beträgt 330 € (10 Tiere), die Höchstgrenze beträgt pro Jahr 6.600 € (200 Tiere). Die notwendigen Antragsunterlagen finde Sie ab dem 31. März hier...

Bei der Schaf- und Ziegenprämie handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe im Sinne der Agrar-De-minimis-Beihilfen; das heißt: Die an ein einziges Unternehmen in Deutschland gezahlte De-minimis-Beihilfen dürfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Dieser Schwellenwert beträgt z. B. bei den Agrar-De-minimis-Beihilfen für die drei Jahre insgesamt 20.000 €, informiert die Landwirtschaftskammer.



Was muss ein Schaf- und/oder Ziegenhalter bereits aktuell durchführen, um im Antragsverfahren 2022 antragsberechtigt zu sein?

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1. Einhaltung der Viehverkehrsverordnung (VVVO) durch die Meldung an die HI-Tier

Gemäß § 26 Abs. 3 Ziffer 2 der VVVO hat ein Tierhalter der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle (HI-Tier-Datenbank) bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 01. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen, getrennt nach folgenden drei Altersgruppen anzuzeigen:

  • Tiere bis einschließlich neun Monate
  • Tiere zehn bis einschließlich 18 Monate
  • Tiere ab 19 Monate.

2. Meldung an die niedersächsische Tierseuchenkasse

Gemäß § 20 Tiergesundheitsgesetz i.V.m. § 14 Abs. 2 Nds. Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) hat ein Tierhalter der niedersächsischen Tierseuchenkasse spätestens zum 17. Januar eines jeden Jahres den gesamten Bestand der vorhandenen Schafe und Ziegen zum 03. Januar (Stichtag) anzuzeigen.

Wer ist antragsberechtigt für die Schaf- und Ziegenprämie in Niedersachsen 2022?

Antragsberechtigt sind Tierhalterinnen und Tierhalter in Niedersachsen. Für das Förderjahr 2022 gilt (abweichend von der Regelung in 2021) die Antragsberechtigung nicht ausschließlich für nds. Betriebe, die auch in Niedersachsen steuerlich veranlagt werden, sondern auch für Betriebe mit Schaf- und Ziegenbeständen, die Ihre Schafe und/oder Ziegen während des Haltungszeitraumes nachweislich auf niedersächsischen Flächen halten und die Beiträge zur Tierseuchenkasse in Niedersachsen entrichten sowie die gesetzlichen Verpflichtungen nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) einhalten. Die Antragsberechtigung für Betriebe aus anderen Bundesländern gelten in Niedersachsen jedoch nicht, wenn diese in Ihrem Bundesland (steuerliche Veranlagung) Förderungen erhalten oder erhalten könnten.



Welche Unterlagen müssen für eine vollständige Antragstellung im Jahr 2022 eingereicht werden?

  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Schaf- und Ziegenprämie 2022
  • ein Bescheid über die Beiträge zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse 2022
  • sofern im Antragsjahr 2022 kein Sammelantrag auf Agrarförderung gestellt wird, ein Nachweis über die Weideflächen in dem Haltungszeitraum 01. April bis 31.Oktober 2022 mit der Feldblockbezeichnung oder genauer Flurstücksbezeichnung bzw. sofern keine eigenen Weideflächen vorhanden sind, sind Beweidungsverträge für den gesamten Haltungszeitraum vorzulegen.

Hinweise

    • Die HI-Tier-Meldung 2022 wird bei Antragsabgabe automatisch durch die dezentralen Bewilligungsstellen abgerufen und muss unter der im Antrag auf Schaf- und Ziegenprämie angegebenen Registriernummer/Tiernummer vorliegen. Ein gesonderter Nachweis über die HI-Tier-Meldung muss daher nicht eingereicht werden.



    • Eine ausgefüllte und unterschriebene Anlage der De-minimis-Erklärung muss nur dann abgegeben werden, wenn der Betrieb in den Jahren 2020 bis 2022 De-minimis Beihilfen erhalten hat. Achtung: alle Schaf- und Ziegenhalter, die im Jahr 2021 eine Zuwendung der Schaf- und Ziegenprämie erhalten haben, müssen die De-minimis-Erklärung2022 ausfüllen und zusammen mit dem Schaf- und Ziegenantrag 2022 einreichen.



  • Sofern sich der/die Antragsteller/in durch einen Vertreter/Bevollmächtigten vertreten lässt, muss eine Vertretungsvollmacht vorliegen oder mit eingereicht werden.
  • Ist der/die im Antrag angegebene Kontoinhaber/in nicht der/die Antragsteller/in, muss eine Kontovollmacht der Bank für den/die Antragsteller/in mit eingereicht werden.

Welche Antragsvoraussetzungen gelten für die Schaf-und Ziegenprämie im Jahr 2022?

  • Es müssen mindestens 10 und können höchstens 200 Schafe und/oder Ziegen beantragt werden.
    • Sämtliche beantragten Tiere müssen zum Stichtag 03. Januar 2022 über 9 Monate alt gewesen sein.



    • Die vorgenannten Antragsunterlagen müssen vollständig vorliegen.



    • Die gesamte Anzahl der beantragten Tiere muss in dem Haltungszeitraum 01. April bis 31. Oktober 2022 mindestens 120 Tage Zugang zu Weideflächen haben.



  • Aus dem Antragsbestand ausscheidende Tiere können innerhalb des Haltungszeitraumes durch Schafe/Ziegen, die zum 03. Januar 2022 über 9 Monate alt waren, ersetzt werden. Hier ist keine gesonderte Meldung an die Bewilligungsstelle notwendig.
  • Bestandsreduzierungen zum Antragsbestand müssen während des Haltungszeitraumes 01. April bis 31. Oktober 2022 der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen zeitnah gemeldet werden.

In welchem Zeitraum muss der Antrag 2022 abgegeben werden?

Der Antrag muss spätestens am 31.05.2022 vollständig bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorliegen. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab März/April 2022 möglich. Das Antragsformular wird zu Beginn der Antragstellung auf der Seite der LWK Nds veröffentlicht.

Wo muss der Antrag 2022 eingereicht werden?

Die richtige Bewilligungsstelle für die Antragsabgabe richtet sich nach dem Landkreis, in dem der Betrieb seinen Sitz hat. Welche Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer für den einzelnen Landkreis des Betriebes zuständig ist, kann hier entnommen werden.



Wie kann der Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer eingereicht werden?

  • Persönlich
  • Auf dem Postweg
  • Als Telefax
  • Als Computerfax
  • Als vollständig ausgefülltes und eingescanntes PDF-Dokument als Anhang zu einer E-Mail.

Wann ist mit einer Zahlung für das Kalenderjahr 2022 zu rechnen?

Es ist geplant, dass die Zuwendung der Anträge auf Schaf- und Ziegenprämie 2022 voraussichtlich noch im Dezember 2022 für Anträge mit vollständigen Antragsvoraussetzungen erfolgt.

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