Ihren Gesetzentwurf über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft (NGrdstLwG) hat die niedersächsische Landesregierung auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat die Einbringung der Vorlage in den Landtag beschlossen.
Mit den Regelungen sollen der Zugang von Landwirten zu Kauf- und Pachtflächen verbessert und dem Flächenerwerb durch Investoren entgegenwirkt werden.
Was wurde beschlossen?
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Freigrenzen für die Genehmigungspflicht von land- und forstwirtschaftlichem Flächenerwerb, für die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts auf 0,5 ha abgesenkt werden.
Für die Genehmigungspflicht von Flächenerwerben liegt die Freigrenze bisher bei 1 ha, für die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und die Grundstücksmindestgröße für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei 2 ha. Mit den niedrigeren Freigrenzen solle ein größerer Teil des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrs durch die Genehmigungsbehörden überprüft werden können, heißt es in Hannover. Ziel sei es, Erwerbskonkurrenzen zu Investoren aufzulösen.
Vorrang für Selbstbewirtschafter
Zudem soll die Anwendung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts künftig erleichtert werden. Das Vorkaufsrecht soll bei einem generellen agrarstrukturellen Interesse an der landwirtschaftlichen Fläche ausgeübt werden können. Entfallen sollen begrenzende Erfordernisse wie die Suche nach einem erwerbsbereiten Landwirt innerhalb der gesetzlichen Drei-Monats-Frist. Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) könnte mit mehr Zeit die Flächen an Landwirte veräußern.
Der Gesetzentwurf trage den Entwicklungszielen und dem Entwicklungsbedarf der familiengeführten Betriebe Rechnung, erklärte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Mit den Regelungen wolle man dazu beitragen, dass landwirtschaftliche Flächen vorwiegend Landwirten zugutekommen, die die Flächen auch selbst bewirtschafteten.