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Niedersachsen will Gewässerrandstreifen und Vorkaufsrecht

Auch Niedersachsens Landwirte müssen sich auf zusätzliche Umweltschutzregelungen einstellen. Die Landesregierung arbeitet derzeit an der Novellierung des Naturschutz- und Wasserrechts und hat die diesbezüglichen Gesetzesentwürfe jetzt zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Auch Niedersachsens Landwirte müssen sich auf zusätzliche Umweltschutzregelungen einstellen. Die Landesregierung arbeitet derzeit an der Novellierung des Naturschutz- und Wasserrechts und hat die diesbezüglichen Gesetzesentwürfe jetzt zur Verbandsbeteiligung freigegeben.


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Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Reinhaltung und Entwicklung der Gewässer künftig unter anderem dadurch gefördert werden, dass auch an Gewässern dritter Ordnung Gewässerrandstreifen eingeführt werden. Weil das landwirtschaftliche Fachrecht allein nicht ausreiche, um die Bewirtschaftungsziele nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu erreichen, würden Verbote zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen im Wasserrecht verankert, heißt es dazu.


Daneben sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines Vorkaufsrechts für Grundstücke an Gewässern vor. Ebenfalls geplant ist eine Anzeigepflicht für Feldmieten, durch die eine effektive Überwachung der Feldlagerung seitens der Wasserbehörden ermöglicht werden soll.


Im Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des niedersächsischen Naturschutzrechts geht es unter anderem um die Stärkung der Eingriffsregelung, zum Beispiel durch die Erweiterung der Genehmigungspflicht. Daneben soll der Biotopschutz beim Grünlandschutz ausgebaut werden. So will die Regierung „sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland“ sowie „mesophiles Grünland“, das bisher als „sonstige naturnahe Flächen“ geschützt war, künftig als gesetzlich geschützte Biotope sichern. In der Folge würden die Flächen Teil der Kulisse, für die ein Erschwernisausgleich gewährt wird.

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