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Niedersachsen will verwilderte Katzen kastrieren

Rund zwei Millionen verwilderte Hauskatzen leben aktuell in Deutschland, allein 200.000 davon gibt es in Niedersachsen, so Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes. Das Problem der herrenlosen Tiere verschärft sich durch unkontrollierte Vermehrung von Jahr zu Jahr.

Lesezeit: 3 Minuten

Rund zwei Millionen verwilderte Hauskatzen leben aktuell in Deutschland, allein 200.000 davon gibt es in Niedersachsen, so Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes. Das Problem der herrenlosen Tiere verschärft sich durch unkontrollierte Vermehrung von Jahr zu Jahr. Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich, startet daher jetzt gemeinsam mit der Tierärztekammer Niedersachsen eine landesweite Kastrationsaktion, um dem wachsenden Katzenelend zu begegnen.


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„Die Katzen sind oftmals abgemagert und scheu, leiden unter Wurmbefall, Parasiten und Verletzungen durch Rangkämpfe. Infektionskrankheiten können sich bei den geschwächten Tieren schnell ausbreiten", so die Landestierschutzbeauftragte.


Gemeinsam mit der Tierärztekammer, dem Bund praktizierender Tierärzte und zwei Tierschutzorganisationen hat die Landestierschutzbeauftragte ein Bündnis initiiert, das zu der Aktion aufruft und diese finanziell unterstützt.


Die Kastrationsaktion läuft vom 15. Januar bis 15. März 2018. In dieser Zeit können Tierschutzvereine, Tierheime und Betreuer von kontrollierten Katzenfutterstellen freilebende Hauskatzen, denen kein Besitzer und keine Halterin zugeordnet werden kann, kostenlos von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren lassen. Anschließend werden die Katzen per Mikrochip gekennzeichnet und im Haustierregister registriert. Die Tierarztpraxen bekommen die Kosten auf Antrag erstattet.


Freilebende Katzen sind Hauskatzen, die ausgesetzt wurden oder entlaufen sind, den Bezug zum Menschen verloren haben und oftmals in vielfacher Generation geboren wurden. „Die landesweite Kastrationsaktion soll helfen, die zukünftigen Populationen verwilderter Katzen einzudämmen und damit das Katzenelend zu verringern. Wir haben es hier mit einem erheblichen Tierschutzproblem zu tun. Deshalb unterstützen wir erstmalig eine Aktion dieser Größenordnung und hoffen auf eine rege Beteiligung", sagte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast. Das Ministerium fördert das Projekt mit insgesamt 200.000 Euro.


Die Tierärztekammer Niedersachsen übernimmt die gesamte Abwicklung des Projektes und die Abrechnung mit den Tierarztpraxen. „Tierärzte wissen von der Not der ausgesetzten verwilderten Katzen und dem hohen Aufwand, den diese bei der Behandlung in der Praxis verursachen", sagte Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Tierärztekammer Niedersachsen. „Eine Katze kann zweimal im Jahr bis zu sieben Junge bekommen. Bei unkontrollierter Vermehrung wachsen so schnell Populationen von Hunderten von Katzen heran. Die Kastration ist das einzige wirksame Mittel, um dies zu verhindern."


Die Kosten für die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung eines weiblichen Tieres betragen 140 Euro, für die eines Katers 85 Euro. Nach der Kastration werden die behandelten Katzen per Mikrochip gekennzeichnet und bei Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes oder beim Haustierregister von Tasso e.V. registriert. „Damit ist eine rechtlich eindeutige Zuordnung der Katzen gesichert und es werden Doppeloperationen verhindert", so Tierschutzbeauftragte Dämmrich. Ziel sei es, in dem achtwöchigen Projektzeitraum rund 2.600 Tiere kastrieren zu lassen.


Wenn ein Tier zur Kastration abgegeben wird, bestätigen die Überbringer schriftlich, dass es sich um freilebende Tiere, denen kein Besitzer zuzuordnen ist, handelt. Nach der Operation übernehmen die Katzenbetreuerinnen die Nachpflege - bis es der Gesundheitszustand der Katzen zulässt, sie an ihrem angestammten Ort wieder frei zu lassen. Im Ausnahmefall ist auch eine Weitervermittlung über die Tierheime ist möglich.


Durch eine Verordnung des Landes können seit März 2017 Städte und Gemeinden bei Hauskatzen mit Freigang die Registrierung und Kastration mittels eigener Verordnung auf Grundlage des Tierschutzgesetzes vorschreiben, wenn in ihrem Gebiet größere Katzenpopulationen obdachloser Katzen vorhanden sind.


Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen etc. finden sich unter www.tknds.de und unter www.ml.niedersachsen.de (Tierschutz/Landesbeauftragte).

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