Umweltschutz
Niedersächsischer Weg: Regeln für Entschädigungen fehlen noch
Niedersachsen will mit den Landwirten im Niedersächsischen Weg Umweltschutz gemeinsam umsetzen und Entschädigungen zahlen. Doch wie passt das zum Insektenschutzpaket auf Bundesebene?
Faire Entschädigungen für die Landwirte bei Umweltauflagen sind ein Kernbestandteil des „Niedersächsischen Weges“. Angesichts des Insektenschutzpakets muss das Landwirtschaftsministerium in Hannover aber nun prüfen, ob die in Niedersachsen vorgesehenen Entschädigungszahlungen z.B. für das Verbot von Pflanzenschutzmitteln trotzdem erfolgen können.
Dort gibt man sich optimistisch: „Das ML geht davon aus, dass in Niedersachsen Entschädigungszahlungen möglich sein werden. Hinsichtlich der Finanzierungsoptionen ist noch eine weiter-gehende Auswertung der Beschlüsse erforderlich,“ so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber top agrar.
In Niedersachsen ist seit dem 1. Januar 2021 der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünland in Naturschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten verboten.
Bei den gesetzlich geschützten Biotopen und Gewässerrandstreifen hat Niedersachsen bereits erreicht, dass Entschädigungen möglich sind. Bereits zum 1.7.2021 müssen Landwirte an Gewässern 1.Ordnung 10 m breite Streifen frei von Pflanzenschutz- und Düngemitteln halten - mit Ausnahmen. Ab dem 1.7.2022 sind dann 5 m breite Streifen an Gewässern 2. Ordnung und 3 m breite Streifen bei Gewässern 3. Ordnung Pflicht (Landeswassergesetz § 58, 59). Ein Ausgleich wird noch errechnet. Auch die Gebietskulisse für die versprochenen Ausnahmen von den Gewässerrandstreifen in Gebieten mit hoher Gewässerdichte steht noch nicht.
Wegbereiter gesucht
Um den Niedersächsischen Weg in die Fläche zu tragen, ruft das Landwirtschaftsministerium engagierte Natur-, Arten- und Gewässerschützer auf, zu zeigen, wie sie den Niedersächsischen Weg umsetzen. Wer für die Dauer von mindestens zwei Jahren fünf erfolgreiche Maßnahmen umsetzt, erhält kostenfreie Schilder und wird zum sogenannten #Wegbereiter. Infos dazu: www.ml.niedersachsen.de/wegbereiter.
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