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EU-Mahnung

Nitrat/Düngeverordnung: Stimmen zum Vertragsverletzungsverfahren

Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletungsverfahren gegen Deutschland ein, weil die Bundesregierung ihrer Meinung nach bei der Verschärfung der Düngeverordnung untätig bleibt. Hier die Stimmen

Lesezeit: 8 Minuten

DBV: Eskalation unverhältnismäßig

Die am Donnerstag erfolgte Einleitung der ersten Stufe eines Zweitverfahrens gegen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbands unverhältnismäßig und unangemessen.

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Diese Eskalation seitens der EU-Kommission sei angesichts der laufenden konstruktiven Gespräche zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der EU-Kommission über die Nachbesserung der Düngeverordnung unverständlich. Die deutschen Bauern erwarten von der Politik, dass der jahrelange Streit über das deutsche Düngerecht endlich zu einem Abschluss gebracht wird und die Maßnahmen in der Praxis wirken könnten.

Vor allem beanstandet der DBV, dass die Kommission Deutschland zwar Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Rechts bescheinige und den weiteren Zeitplan für eine erneute Änderung der Düngeverordnung abstimme, zeitgleich aber die Bundesregierung erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren überziehe. Dieses Vorgehen sei insofern kontraproduktiv, weil hierdurch die Umsetzung des umfangreich geänderten Düngerechts zur Verbesserung des Gewässerschutzes ein weiteres Mal in Frage gestellt werde.

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des DBV die Kleinteiligkeit der Nachforderungen seitens der EU-Kommission. Diese stünden im Widerspruch zu den bisherigen Bekundungen, die Mitgliedsstaaten hätten einen breiten Spielraum zur Umsetzung regional angepasster Maßnahmen für Landwirtschaft und Gewässerschutz. Die „Salamitaktik“ der mehrfachen Nachforderungen lasse Zweifel daran entstehen, dass es der EU-Kommission um die Sache gehe.

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Landvolk befürchtet erhebliche Einbußen

„Für unsere Landwirte erwarte ich von der EU-Kommission wie auch der Bundes- und Landesregierung ein Festhalten an rechtsstaatlichen Prinzipien, wenn wir über die Festlegung von speziellen Schutzgebieten mit besonderen Einschränkungen für Landwirte sprechen“, stellte Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke klar.

Bislang galt die Düngung nach Bedarf im Fachrecht als Maßstab, jetzt sollen in den sogenannten nitratsensiblen oder roten Gebieten pauschale Kürzungen angeordnet werden. „Eine Diät für alle lässt den einen verhungern bevor der andere sein Normalgewicht erreicht“, vergleicht der Landvolkpräsident. Er befürchtet erhebliche Einbußen für die Landwirte, die durchaus bis zur Existenzgefährdung gehen können und regt in der Debatte um Verschärfungen der Düngeverordnung eine „Orientierung an Maß und Ziel“ an.

In Ländern wie Dänemark führte die übermäßige Einschränkung der Düngung dazu, dass Getreide und andere Feldfrüchte nicht mehr in der erforderlichen Menge und Qualität im Land selbst angebaut werden konnten. Das Landvolk erwartet vielmehr von der Landesregierung, dass an Grundwassermessstellen mit zu hohen Nitratgehalten die Einflussfaktoren und Einflussgebiete genau analysiert werden. Nur darauf könne man aufbauen, um die Ursachen von Nitratbelastungen effizient zu reduzieren.

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Otte-Kinast will Mahnung ernst nehmen

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast sagte am Donnerstag zu, die Mahnung aus Brüssel sehr ernst zu nehmen. „Kein anderes Bundesland ist bei der Lösung der Nährstoffproblematik so engagiert unterwegs wie wir“, erklärte sie. Ihr Ministerium verfolge einen besonders ambitionierten Ansatz, der drei Bausteine umfasst:

1. die Ausweisung nitratsensibler Gebiete,

2. die Ausweisung phosphatsensibler Gebiete und

3. die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen im gesamten Land (ENNI).

Das Land macht damit von zwei Länderermächtigungen gemäß § 13 der DüV Gebrauch. Zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers gelten in den ausgewiesenen Gebieten bestimmte Auflagen für die Bewirtschaftung. Niedersachsen schlägt für die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete jeweils drei Maßnahmen vor. Unter anderem das Aufbringen und Einarbeiten von Dünger innerhalb von einer Stunde oder eine verminderte Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden. Hinzu kommen demnächst die Maßnahmen, die derzeit zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission verhandelt werden (z.B. die Absenkung der Düngung um 20 % unter Bedarf oder die Verlängerung von Sperrzeiten für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern).

„Die Abgrenzung der sensiblen Gebiete ist abgeschlossen. Die Karten liegen uns vor“, sagte Ministerin Otte-Kinast. Der Verordnungstext sei zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium abgestimmt.

Den Landwirten sagte die Ministerin zu, mit Hilfe der Landwirtschaftskammer unterstützend zur Seite zu stehen, um die neuen Herausforderungen zu meistern.

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Hartelt: Hängepartie bei der Düngeverordnung beenden

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, kritisiert das aktuelle Vorgehen der Europäischen Kommission scharf und fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, die Hängepartie zu Lasten der deutschen Landwirtschaft und des Weinbaus endlich zu beenden.

Das Verhalten zeige, dass es nicht mehr um die Sache gehe, sondern um ein agrarpolitisches Kräftemessen. Schon unverständlich genug ist es für Hartelt, dass die EU nicht einmal die Wirkungen der erst 2017 vollständig überarbeiteten Düngeverordnung abwarten konnte, bevor sie weitreichende Nachbesserungen verlangt hat. Es sei erstaunlich, dass die Kommission nach gerade einmal zwei Jahren Prozesse beurteilen kann, die Jahrzehnte lang dauern. Aber dass jetzt noch zusätzliche Verschärfungen auf den Weg gebracht werden sollen und gleichzeitig mit Strafzahlungen gedroht wird, wirft die Frage auf, was die Kommission eigentlich erreichen möchte.

Der BWV-Präsident kann sich nicht vorstellen, dass die EU-Kommission die unterschiedlichen Regionen im südlichen Rheinland-Pfalz hinreichend beurteilen könne, um dann zu entscheiden, welche Maßnahmen vor Ort geeignet sind, um einen Effekt im Hinblick auf die Nitratgehalte im Grundwasser zu erzielen – falls dies aufgrund der bodenphysikalischen und hydrologischen Gegebenheiten überhaupt möglich ist.

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Grüne: „Bundesregierung bekommt Quittung für jahrelanges Zögern“

Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik der Grünen, urteilt, dass die Bundesregierung jetzt die Quittung für ihr jahrelanges Zögern und Zaudern beim Schutz des Grundwassers vor Überdüngung bekomme.

„Es war absehbar, dass der sogenannte Dünge-Kompromiss zwischen Julia Klöckner und Svenja Schulze hinter den Forderungen der EU-Kommission zurückbleibt. Weil sie einen effektiven Wasserschutz verweigert, trägt insbesondere Julia Klöckner die Verantwortung dafür, wenn Deutschland täglich Hunderttausende Euro nach Brüssel überweisen muss“, sagte Hoffmann.

Sie sieht nun ein Ende der „industriellen Massentierhaltung“ gekommen. Der Viehbestand müsse nun an die Fläche auf ein umweltverträgliches Maß gebunden werden. „Außerdem muss die Bundesregierung endlich für echte Transparenz über die Nährstoffströme sorgen und eine realitätsgetreue Bilanzierung festlegen. Es braucht klare Obergrenzen für die Nitratmengen, die ausgebracht werden dürfen. Diese müssen auch den Mineraldünger umfassen.“

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Nitrat-Richtlinie: Generationengerechtigkeit auch für sauberes Wasser

Matthias Miersch, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, und Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher der Sozialdemokraten erinnern daran, dass die SPD, Wissenschaftler sowie Wasserverbände schon bei der letzten Reform des Düngerechts 2017 darauf hingewiesen hätten, dass die Bemühungen nicht ausreichen, um Nitratbelastung im Grundwasser tatsächlich zu senken.

„Der Geduldsfaden der EU-Kommission ist endgültig gerissen. Jahrelang vertröstet Deutschland Europa und verletzt zugleich europäisches Recht. Dies ist ein Armutszeugnis für die Agrarpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Es ist nachvollziehbar, dass die EU-Kommission weiterhin auf die konkrete Ausweisung der besonders belasteten Gebiete sowie auf konkrete Maßnahmen besteht. Wir brauchen schnellstens ein wirksames Düngerecht“, so Miersch und Spiering. Sie fordern einen automatischen Datenabgleich für alle relevanten Behörden.

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FDP: Reiner Aktionismus

"Die Bestrebungen der EU-Kommission ist reiner Aktionismus“, sagt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Gero Hocker. Denn das ganze Verfahren beruhe auf der Tatsache, dass Deutschland über Jahre den Messidioten gespielt hat und daraus auf EU-Ebene falsche Schlüsse gezogen wurden.

Darüber hinaus sei eine Lösung, die praxisgerechtes Düngen für Landwirte und echten Umweltschutz vereint, nach wie vor in weiter Ferne. So könnte etwa die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten, indem wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungsregionen in Ackerbauregionen transportiert wird. Dort könnte er eine Verbesserung des Bodens durch Humusaufbau bewirken. Gleichzeitig würde Nitrat in belasteten Regionen reduziert.

Um dafür Anreize zu schaffen, muss es laut Hocker neben einer angemessenen Basisregulierung Ausnahmen von der bisherigen Düngeverordnung für Betriebe geben, die nachweislich keine problematischen Nitratemissionen verursachen. „Die Bundesregierung und insbesondere Ministerin Klöckner müssen endlich diesen Tatsachen ins Auge blicken und solche praxisgerechten Lösungen schaffen, wie wir als FDP-Fraktion sie in unserem Antrag im Bundestag fordern.“

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NABU: EU reißt der Geduldsfaden

Deutschland hat beim Schutz der Natur vor der eigenen Haustür versagt, meint NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Vor allem die artenreichen Teile des Grünlands verschwinden hierzulande in rasantem Tempo. 80 % der Lebensräume auf Wiesen und Weiden sind in Gefahr, 35 % sogar von vollständiger Vernichtung bedroht. Die Folge: Das Insektensterben wird massiv angeheizt“, sagte er am Donnerstag.

Deutschland hat seiner Meinung nach jahrzehntelang zugelassen, dass wertvolle Wiesen verschwinden und heute nur noch Graswüsten sind. Das Rückgrat der Artenvielfalt sei systematisch zerstört.

Notwendig sind laut Miller jetzt spezielle Förderprogramme für Landwirte, die blühende Wiesen und Weiden pflegen wollen. Solche Programme existieren zwar bereits, seien aber meist mit zu wenig Geld ausgestattet. „Und in Naturschutzgebieten muss gelten: kein Gift, weniger Dünger und weniger Tiere pro Fläche. Andernfalls wird der Begriff Naturschutzgebiet ad absurdum geführt“, so Miller.

„Die Flickschusterei beim Düngerecht ist hochgradig peinlich. Mit ihrer Untätigkeit schadet die Bundesregierung nicht nur unserem Grundwasser, sondern auch den Insekten. Und den Landwirten fehlt weiterhin jede Rechts- und Planungssicherheit“, so Miller.

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