Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

topplus Belohnung für strenge Düngeregeln?

Düngeverordnung: EU stellt Verfahren wegen zu viel Nitrat im Grundwasser ein

Überraschend gibt die EU-Kommission bekannt, dass sie das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen zu viel Nitrat im Grundwasser einstellt. Wird jetzt alles gut?

Lesezeit: 5 Minuten

Die Europäische Kommission hat ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Das hat die Brüsseler Administration am Donnerstagmorgen überraschend bekanntgegeben.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln für die Düngung jetzt den Vorgaben der Nitratrichtlinie entsprechen und der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen, begründet die Kommission ihren Schritt. Die Bundesrepublik entgeht damit einer Strafe von mindestens 11 Mio. €, auch ein Zwangsgeld von bis zu rund 800.000 € täglich hätte gedroht.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit über die Düngegesetzgebung in Deutschland. Die Kommission hatte 2013 mangelhafte deutsche Düngevorgaben beklagt und ein Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland dann im Juni 2018 wegen Verletzung des EU-Rechts verurteilt.

Weder ein im Jahr 2017 beschlossenes Düngepaket mit einer Verschärfung der Düngeverordnung und einer Stoffstrombilanzverordnung noch eine neuerliche Änderung der Regelungen im Jahr 2020 hatten die Kommission veranlasst, das Verfahren einzustellen. Sie hatte im Gegenteil den Druck erhöht und mit massiven Strafzahlungen gedroht, sollte Deutschland das Nitratproblem nicht in den Griff bekommen. Zuletzt hatte Brüssel 2021 auf neue Regelungen zur Neuausweisung der besonders mit Nitrat belasteten Roten Gebiete gedrängt.

Bundesregierung hatte erst diese Woche Düngerecht erneuert

Die Bundesregierung hatte erst am Mittwoch dieser Woche neuerlich das Düngerecht angefasst und den von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz, eine Monitoringverordnung und Neuerungen für die Stoffstrombilanz beschlossen. Die Regelungen sollen noch dieses Jahr in Kraft treten. Es fehlen aber noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Die Änderungen sollen auch dazu führen, dass die von der Landwirtschaft und den Bundesländern seit Monaten geforderte verursachergerechte Anwendung des Düngerechts umgesetzt wird. Möglich werden könnten damit Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den strengen Düngeregeln in Roten mit Nitrat belasteten Gebieten. Einen konkreten Zeitplan, bis wann die Möglichkeit für Ausnahmen umgesetzt wird, hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Nachfrage allerdings nicht angegeben. Dies solle "mittelfristig", wenn die Daten dafür da wären, geschehen, so eine Sprecherin des BMEL.

Es ist die zweite Änderung im Düngerecht der Ampelkoalition. Im vergangenen Jahr hatte sich die Bundesregierung mit den Bundesländern auf Druck der EU für eine Neuausweisung der Roten Gebiete in Deutschland bis Ende 2022 entschieden. Damit erhöhte sich die Fläche der Roten Gebiete bundesweit um bis zu 45 %. Mehr Betriebe als bisher müssen damit Einschränkungen bei der Düngung hinnehmen.

Özdemir sieht Anerkennung für strenge Düngeregeln

Die Bundesregierung liest die Entscheidung aus Brüssel jetzt so, dass die verschärften Maßnahmen die EU-Kommission veranlasst haben, den Rechtsstreit zu beenden. „Dass wir die hohen Strafzahlungen abwenden konnten, ist ein großer Erfolg, zu dem viele beigetragen haben. Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) in einer ersten Reaktion.

Doch Özdemir gibt auch zu erkennen, dass er keinen Anlass zur Entwarnung sieht. Die Einstellung des Verfahrens sei noch nicht "das Ende", sagte er mit Blick auf die Änderungen im Düngerecht, die das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hatte. Die Nitratwerte seien „mancherorts immer noch zu hoch“, so Özdemir. Zudem verwies Özdemir auch auf die Bundesländer, deren Zustimmung er für seine letzten Änderungen im Düngerecht noch braucht.

FDP blinzelt auf das Bundestagsverfahren zum Düngegesetz

Die FDP sieht die Ampel durch die Entscheidung aus Brüssel gestärkt. "Dass die EU Kommission das Verfahren gegen Deutschland einstellt zeigt, dass die Koalition die Versäumnisse der letzten CDU-geführten Bundesregierung erfolgreich aufgeholt hat", sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Gero Hocker. Nun komme es darauf an, die Grundwasserbelastungen verursachergerechter zu ermitteln und Landwirte so weit es geht von bürokratischen Pflichten zu befreien. "Im Rahmen der Novellierung des Düngegesetzes werden sich die Freien Demokraten für praxisnahe Regelungen einsetzen", sagte Hocker.

Bauernverband drängt jetzt auf einzelbetriebliche Ausnahmen

Für den des Deutschen Bauernverband (DBV) ist die Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eine „längst überfällige Entscheidung“. Nun sei es dringend erforderlich, einzelbetriebliche und verursachergerechte Klauseln für gewässerschonend wirtschaftende Landwirte in Roten Gebieten einzuführen, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Zudem fordert der DBV die Bundesregierung auf, nun die Derogationsregelung für Wirtschaftsdünger bzw. Gärrest bei der EU-Kommission zu beantragen. „Die Ampelkoalition muss jetzt den aktuellen Regierungsentwurf des Düngegesetzes kritisch prüfen und anpassen, vor allem bei der flächendeckenden Einführung der Stoffstrombilanz und einzelbetrieblichen Ausnahmen für Landwirte in roten Gebieten“, sagte Krüsken.

Wasserwirtschaft will Druck hoch halten

Die Wasserwirtschaft bezeichnet die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens als "Etappenziel". "Am Ende sind wir aber mit der wichtigen Aufgabe, die Nitratproblematik in den Griff zu bekommen und damit unsere Grundwasserkörper als wichtigste Trinkwasserressource besser zu schützen, noch lange nicht", sagte Karsten Specht, der Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der viele Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Wasser- und Abwasserunternehmen vertritt. Die Unternehmen wollen den Druck auf Bund und Länder weiter hoch halten, auch alle gegenüber der EU-Kommission versprochenen Maßnahmen rasch und umfassend umzusetzen.

Dies gelte auch für das soeben durchs Kabinett gegangene neue Düngerecht, das noch vor den Beratungen im Bundestag und Bundesrat steht. "Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge kann es gelingen, unsere Trinkwasserressourcen auch langfristig zu schützen", sagte Specht. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels dürften weitere Gewässerbelastungen die blaue Ressource nicht zusätzlich verknappen.

Mehr zu dem Thema

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.