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Noch keine Entscheidung im Patentstreit um Brokkoli und Tomaten

Die Frage nach der Patentierbarkeit von Erzeugnissen wie Saatgut und Pflanzenteilen beschäftigt weiter das Europäische Patentamt (EPA). Die Große Beschwerdekammer des EPA führte vergangene Woche eine Anhörung zum „Tomaten“- und zum „Brokkoli“-Patent durch. Ein Ergebnis gibt es noch nicht.

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Die Frage nach der Patentierbarkeit von Erzeugnissen wie Saatgut und Pflanzenteilen beschäftigt weiter das Europäische Patentamt (EPA). Die Große Beschwerdekammer des EPA führte vergangene Woche eine Anhörung zum „Tomaten“- und zum „Brokkoli“-Patent durch. Ein Ergebnis gibt es noch nicht.


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Wie das EPA auf Anfrage mitteilte, wird die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich erlassen. Verfahrensparteien sind einerseits die Firma Plant Bioscience mit Sitz in Großbritannien als Inhaberin des „Brokkoli-Patents“ sowie der Staat Israel als Inhaber des „Tomaten-Patents“, und andererseits die Unternehmen Syngenta und Limagrain mit Sitz in der Schweiz beziehungsweise Frankreich, die das „Brokkoli-Patent“ vor dem EPA angefochten haben. Ferner hatte Unilever gegen das „Tomaten-Patent“ Einspruch erhoben, zog sich mittlerweile jedoch aus dem Verfahren zurück.


Gegenstand der Verhandlung ist laut EPA die Frage, ob der im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und der EU-Biopatentrichtlinie festgelegte Patentierungsausschluss von „im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen“ sich nur auf Züchtungsverfahren als solche erstreckt oder auch auf die hervorgegangenen Erzeugnisse - beispielsweise Saatgut, ganze Früchte oder Pflanzenteile.


Ein breites Bündnis von Nichtregierungsorganisationen demonstrierte in München vor dem EPA gegen Patente auf Pflanzen und Tiere. „Wir fordern Freiheit für Tomate und Brokkoli, für Verbraucher und Landwirte! Die Politik muss den Ausverkauf unserer Lebensgrundlagen stoppen“, forderte Georg Janßen, der Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).


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