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Nord Stream 2: Ministerium weist Vorwurf der Trickserei zurück

Das Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Vorwurf, Schutzgebiete in der Ostsee mit dem Ziel auszuweisen, dem Bau der Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 Vorschub zu leisten.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Vorwurf, Schutzgebiete in der Ostsee mit dem Ziel auszuweisen, dem Bau der Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 Vorschub zu leisten. „Das Umweltministerium handelt im Rahmen geltenden Rechts und auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom 8. August dieses Jahres“, stellte Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald klar.


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Mit dem Bau und Betrieb der Erdgasleitungen seien Eingriffe in die Natur verbunden, die ausgeglichen werden müssten. Dabei sei naturschutzrechtlich und -fachlich grundsätzlich zwischen

  • der Realkompensation nach dem Bundesnaturschutzgesetz (hier gilt nationales Recht)
  • und den Kohärenzmaßnahmen für den Ausgleich von Beeinträchtigungen in Natura 2000-Gebieten (hier gelten europarechtliche Vorgaben) zu unterscheiden.
Kompensation


Die mit der Errichtung der Gasleitungen in der Ostsee verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft können erhebliche Beeinträchtigungen verursachen. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren, erklärt das Ministerium weiter.


Das von der Nord Stream 2 AG vorgelegte Kompensationskonzept hat unter anderem die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität im Greifswalder Bodden zum Ziel. Zu diesem Zweck hat die Antragstellerin in den Unterlagen verschiedene Kompensationsvorschläge unterbreitet, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft werden.


In diesem Zusammenhang hat Nord Stream 2 geplant, landwirtschaftliche Flächen für Naturschutzmaßnahmen heranzuziehen. Zwischenzeitlich gibt es Bestrebungen seitens Nord Stream 2, den Bedarf an Ackerflächen deutlich zu reduzieren, in dem auf andere Maßnahmen zurückgegriffen wird. Ziel ist es, zu einem Kompromiss mit den betroffenen Landwirten zu kommen.


Unabhängig von der Kompensation ist die Kohärenz der Maßnahme sicherzustellen.


Kohärenz


Die Nord Stream 2-Leitung soll nach den Plänen der Antragstellerin durch den Greifswalder Bodden verlegt werden. Hierbei handelt es sich um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1747-301 „Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom“ und DE 1749-302 „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ sowie die Europäischen Vogelschutzgebiete DE 1747-402 „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“ und DE 1649-401 „Westliche Pommersche Bucht“.


Ergibt die Prüfung der Umweltverträglichkeit, dass ein Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes führen kann, darf es nur dann zugelassen werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist.


Eine im Zusammenhang zu betrachtende Maßnahme ist die aufgrund der Sturmflut notwendige Aufspülung in Lubmin. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass das betroffene Natura-2000-Netz in seiner Qualität erhalten bleibt.


Die Möglichkeiten für solche marinen Kohärenzmaßnahmen seien in Mecklenburg-Vorpommern sehr begrenzt, so Dr. Buchwald. Insoweit sei die Erweiterung eines ausgewiesenen Gebietes, in dem die von den Beeinträchtigungen betroffenen marinen Lebensraumtypen vorhanden sind, eine geeignete Maßnahme.

Anders als bei der Kompensation könnten die Kohärenzmaßnahmen nicht durch Ausgleichszahlungen abgegolten werden. „Das sollten auch die Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände und auch Politiker der Grünen hier im Land wissen“, so der Staatssekretär abschließend.

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