In Nordrhein-Westfalen wird sich die Landesforstverwaltung komplett aus der Holzvermarktung zurückziehen und die Beförsterungs-Dienstleistungen für die Waldbesitzer direkt fördern und zu Vollkosten anbieten. Der Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, Dr. Heinrich Bottermann, erklärte, dass damit auch privaten Forstdienstleistern künftig ein fairer Marktzugang ermöglicht werden solle. Ziel der Landesregierung sei es, die rechtlichen Rahmenbedingungen bis Ende 2018 entsprechend anzupassen.
Zuvor hatte der Vorsitzende der ersten Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, Dr. Markus Wagemann, deutlich gemacht, dass die bisherige staatliche Betreuung durch veränderte rechtliche Bestimmungen und wettbewerbsrechtliche Bewertungen untersagt sei und daher ein „zeitnahes aktives Handeln“ von allen Beteiligten erforderlich. „Glaubwürdige Schritte in die richtige Richtung“ würden aber mit einem „Zeitbonus bei der Umsetzung honoriert“ und ein offizielles Bundeskartellverfahren vermeiden, so Wagemann.
Der Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Waldbauern, Dr. Philipp Frhr. Heereman, forderte, die Veränderungen dürften nicht zu Lasten der Forstlichen Zusammenschlüsse gehen. Die Politik müsse die Waldbauern beim Aufbau von Vermarktungsstrukturen finanziell und personell unterstützen und zudem ausreichende Übergangsfristen gewährleisten.