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Nordrhein-Westfalens Jäger lassen neues Jagdgesetz juristisch prüfen

Heftige Kritik am Inhalt und an der Intention des neuen Ökologischen Jagdgesetzes (ÖJG) sowie am „brachialen Politstil der Landesregierung im dazugehörigen Gesetzgebungsverfahren“ hat der Präsident des Landesjagdverbandes (LJV) Nordrhein-Westfalen, Ralph Müller-Schallenberg, geübt.

Lesezeit: 2 Minuten

Heftige Kritik am Inhalt und an der Intention des neuen Ökologischen Jagdgesetzes (ÖJG) sowie am „brachialen Politstil der Landesregierung im dazugehörigen Gesetzgebungsverfahren“ hat der Präsident des Landesjagdverbandes (LJV) Nordrhein-Westfalen, Ralph Müller-Schallenberg, geübt.


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Das Ende Mai in Kraft getretene Gesetz gewähre nicht nur weniger Tier-, Natur- und Artenschutz, sondern sei auch in „beispielloser Weise“ ohne jede fachliche Beratung durch den Landtag gepeitscht worden, monierte Müller-Schallenberg vor Journalisten. Dem würden die Jäger nun einen abgestimmten „Katalog von Maßnahmen gegen Ideologie im Jagdgesetz“ entgegensetzen.


Müller-Schallenberg kündigte an, dass der Jagdverband seinen Kampf so lange in Politik und Gesellschaft sowie vor Gericht fortsetzen werde, „bis wir wieder eine seriöse Jagdpolitik im Lande haben“.


Laut Darstellung des LJV-Präsidenten läuft aktuell bei einem renommierten Staats- und Verfassungsrechtler aus Düsseldorf die juristische Prüfung des Jagdgesetzes mit dem Ziel, dagegen zu klagen. Im Sommer werde geklärt, gegen welche Bestimmungen des neuen Gesetzes am aussichtsreichsten angegangen werden könne. Außerdem werde sich sein Verband intensiv mit der Zukunft der Jagdabgabe befassen, so Müller-Schallenberg. Er sieht die Gefahr der Zweckentfremdung der von den Jägern zu zahlenden Gebühren für sachfremde Zwecke.


Zudem bedauerte der LJV-Präsident, dass sich die SPD dem Druck der Grünen ergeben und ihre eigene, jahrzehntelange Jagdpolitik in Nordrhein-Westfalen „zum Abschuss freigegeben hat“. Eine akzeptable Jagdpolitik erwarteten Nordrhein-Westfalens Jäger erst wieder, wenn den Grünen und deren Klientel der maßgebliche und allein bestimmende Einfluss auf die Politik für Jagd und Jäger entzogen werde.


Müller-Schallenberg nannte auch das Instrument der Volksinitiative, damit sich der Landtag erneut mit dem Jagdgesetz befassen muss. Laut den Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums muss eine Volksinitiative von mindestens 0,5 %, der deutschen Stimmberechtigten unterzeichnet sein, die 18 Jahre oder älter sind und in Nordrhein-Westfalen wohnen; das sind rund 66 000 Personen.

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