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Keine Selbstverständlichkeit

Notfallplan zur Lebensmittelversorgung vorgelegt

Die Ernährungssicherheit ist seit 1957 einer der Pfeiler der EG und EU. Das haben viele Bürger heute vergessen und wurden erst durch die Versorgungsengpässe durch Corona 2020 aufgeschreckt.

Lesezeit: 2 Minuten

Einen Notfallplan zur Vermeidung von Lebensmittelengpässen in Krisenzeiten hat die Europäische Kommission jetzt vorgelegt. Beim Agrarrat sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, dass die Einrichtung eines Europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (EFSCM) geplant sei.

Nach mittlerweile gut 60 Jahren ist laut Sinkevičius Ernährungssicherheit in der EU zwar aktuell eine Selbstverständlichkeit. Allerdings sei die Corona-Pandemie ein „Weckruf“ gewesen, auch wenn die Versorgungssicherheit bislang zu keinem Zeitpunkt in Gefahr gewesen sei.

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Im Hinblick aber auf mögliche zukünftige Krisen, die durch den Klimawandel ausgelöst werden könnten, sei es angebracht, entsprechend vorbereitet zu sein, so der Kommissar. Vorgesehen ist, dass eine von der Brüsseler Behörde koordinierte Gruppe von Experten Daten zur Nahrungsmittelversorgung austauscht und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern beziehungsweise innerhalb der Lieferketten stärkt.

Engere Zusammenarbeit mit Drittländern

Der Kommission zufolge wird sich die Expertengruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten und einigen Drittländern, die alle Stufen der Lebensmittelkette repräsentieren, zusammensetzen. Die Gruppe soll regelmäßig, im Krisenfall sehr kurzfristig und so oft wie nötig zusammenkommen. Ihre Arbeit soll zwischen Mitte 2022 und 2024 abgeschlossen sein.

Im Ergebnis sollen Maßnahmen zur Vorausschau, Risikobewertung und Überwachung sowie zur Verbesserung der Vorsorge durch die Nutzung verfügbarer Daten zu Wetter, Klima und Marktlage empfohlen werden. Außerdem seien Schwachstellen und kritische Infrastruktureinrichtungen in der Lebensmittelversorgungskette zu identifizieren.

Die Mitgliedsländer sollen sich über die Gruppe über bewährte Verfahren und nationale Notfallpläne austauschen. Auch sollen laut Kommission Empfehlungen zur Bewältigung von Krisen sowie für eine bessere Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft abgegeben werden.

Um den Warenverkehr und die Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte, zum Beispiel von Erntehelfern, im Binnenmarkt zu gewährleisten, seien darüber hinaus sogenannte „Green Lanes“ eingerichtet und Leitlinien veröffentlicht worden, die eine enge Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen reibungslosen Grenzübertritt ermöglichen sollten.

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