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Nothilfe: Linke fordert Pachtverzicht von BVVG - Dürre2018

In vielen Agrarbetrieben ist die betriebswirtschaftliche Situation aufgrund nicht kostendeckender Erzeugerpreise angespannt. Dadurch fehlen Reserven und die erneuten Extremwetterlagen werden zur Existenzbedrohung, insbesondere für die landwirtschaftliche Tierhaltung, sagte Linken Agrarsprecherin Kirsten Tackmann.

Lesezeit: 2 Minuten

In vielen Agrarbetrieben ist die betriebswirtschaftliche Situation aufgrund nicht kostendeckender Erzeugerpreise angespannt. Dadurch fehlen Reserven und die erneuten Extremwetterlagen werden zur Existenzbedrohung, insbesondere für die landwirtschaftliche Tierhaltung, sagte Linken Agrarsprecherin Kirsten Tackmann am Mittwoch.

 

Angesichts dieser Probleme sei die Ankündigung der Möglichkeit zur Stundung der Pachtzahlungen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH zu wenig. Die Politikerin fordert daher einen unbürokratischen Verzicht auf Pachteinnahmen als Beitrag zur Nothilfe für ortsansässige Agrarbetriebe, die eine wesentliche Existenzgrundlage der Gesellschaft schaffen und damit systemrelevant seien.


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Die Bundesregierung hatte zuvor in einer Antwort auf Fragen der Linken erklärt, die BVVG könne bei extremen, existenzgefährdenden Naturereignissen eine Stundung der Pachtraten erlauben, Stundungszinsen erlassen oder die Pacht senken. Mit Schreiben vom 22. Juni habe die BVVG aber bereits entschieden, bei begründeten Anträgen die Stundung von fälligen Pachtraten vorzunehmen. In Abhängigkeit vom Schadensausmaß in den betroffenen Ländern seien ggf. weitere  Maßnahmen der BVVG zu veranlassen, so Bettina Hagedorn, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium.


BVVG-Stellungnahme


Bereits im Juni hatte die BVVG auf Ihre Unterstützungsmaßnahmen hingewiesen. Wörtlich hieß es:


"Die BVVG ist bereit, landwirtschaftlichen Betrieben, die als Pächter von BVVG-Flächen durch die langanhaltende Trockenheit in betriebliche Schwierigkeiten geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen. Auf einen begründeten Antrag des Pächters hin wird die BVVG die am 30. Juni 2018 oder 15. August 2018 fälligen Pachtraten bis zum 31 . Dezember 2018 stunden.


Voraussetzung dafür ist, dass der betroffene Landwirt rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin zunächst einen formlosen Stundungsantrag bei der für ihn zuständigen BVVG-Niederlassung stellt. Bei der Prüfung und Entscheidung über den Antrag wird die BVVG wie in früheren Fällen eng mit den zuständigen Landesdienststellen zusammenarbeiten.


Über die Möglichkeit einer zeitlich verlängerten Stundung oder der Stundung weiterer Pachtraten wird, einen entsprechenden Antrag vorausgesetzt, unter Berücksichtigung des Einzelfalls entschieden. Im Regelfall sind die Stundungsbeträge zu verzinsen, im Ausnahmefall kann bei besonderen Härtefällen eine zinslose Stundung erfolgen."

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