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NRW beschließt Abschaffung des Verbandsklagerechts

Nach Auswertung der Praxiserfahrungen der Behörden mit dem Verbandsklagerecht in Nordrhein-Westfalen kommt das Agrarministerium zu dem Schluss, dass sich die Erwartungen an das Klagerecht nicht erfüllt haben. Das Gesetz verursache nur unnötige Bürokratie. Der Landtag hat das Klagerecht daher am Mittwoch abgeschafft.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in seiner Sitzung am Mittwoch entschieden, dass die Tierschutz-Verbandsklage – fünf Jahre nach ihrer Einführung – im neuen Jahr nicht weiter verlängert wird.

Das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte für Tierschutzverbände waren ohnehin begrenzt. Das Agrarministerium hatte daher in den vergangenen Monaten geschaut, wie das TierschutzVMG NRW in der Praxis funktioniert. Die damit befassten Behörden sollten Stellungnahmen abliefern.

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Anerkannt waren bislang in NRW:

  • ARIWA – Animals Rights Watch
  • Bundesverband Tierschutz
  • Deutscher Tierschutzbund
  • Deutsches Tierschutzbüro
  • ETN – Europäischer Tier- und Naturschutz
  • LTV – Landestierschutzverband NRW
  • Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere
  • Ärzte gegen Tierversuche

Agrarministerin Ursula Heinen-Esser stellte nach Auswertung nun fest, dass die Behörden in 3.184 Fällen zur Bereitstellung von Informationen an die Tierschutzvereine verpflichtet gewesen seien. Dieser hohen Anzahl an Verfahren stehe aber nur die verhältnismäßig geringe Anzahl von 15 Stellungnahmen der anerkannten Vereine mit inhaltlicher Auswirkung gegenüber.

„Unter dem Gesichtspunkt der Effektivität scheint sich hier der weite Anwendungsbereich des TierschutzVMG NRW nicht bewährt zu haben“, so Heinen-Esser. Sie hält die sehr weitreichenden Forderungen der Vereine nach noch mehr Akteneinsicht und Beteiligung zudem für problematisch. Der behördliche Aufwand würde extrem zunehmen. Darauf folgend würde die ohnehin schon sehr skeptische Haltung einer Vielzahl von Vollzugsbehörden noch weiter zunehmen. Sie meinen, das TierschutzVMG sei nicht das geeignete Instrument zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen im Tierschutzrecht, erklärt die Ministerin.

„Insbesondere lässt sich anhand der sehr geringen Anzahl von sieben der auf Grundlage des Gesetzes erhobenen Klagen, über welche die Gerichte überwiegend noch nicht entscheiden haben, eine positive Bewertung der Wirkungen des TierschutzVMG nicht herleiten. Angesichts dessen hat sich die bei der Schaffung des Gesetzes bestehende Befürchtung einer Klagewelle nicht bestätigt. Andererseits deutet die sehr geringe Anzahl an Klagen darauf hin, dass sich ein etwaiger Dissens zwischen Vollzugsbehörden und Tierschutzvereinen über grundsätzliche Fragen zur Auslegung und Anwendung der Tierschutzrechts in der Regel einvernehmlich klären lässt, ohne dass es einer weiteren Klärung im Wege der Verbandsklage bedarf“, begründete Heinen-Esser die Abschaffung.

Tierschutzbund entsetzt

Verärgert reagiert der Deutsche Tierschutzbund. Er spricht von einem "eklatanten Rückschritt im Tierschutz". Aus seiner Sicht ist die Tierschutz-Verbandsklage als Regulativ unabdingbar, um die korrekte Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten. Denn im Tierschutzgesetz fehlten adäquate Kontrollmittel. "Tierschutzkommission und Tierschutzbeirat haben nur beratende Funktion; wer Strafanzeige stellt, hat weder Akteneinsicht noch sonstige Beteiligungsrechte. Wo Politiker und Behörden nicht willens oder in der Lage sind, gegen Tierschutzverstöße vorzugehen, müssen daher seriöse Tierschutzverbände das Recht haben, den Schutz, der den Tieren zusteht, direkt vor Gericht einzuklagen", heißt es beim Landesverband NRW.

Begründet wird das Auslaufenlassen der Tierschutz-Verbandsklage mit einem „fehlenden Bedarf“. Der Bedarf sei aber nach Ansicht der Verbände da. Das zeigten die sieben Klagen, die Präzedenzfälle geschaffen hätten. Zudem seien viele Anträge erst auf Nachfrage nach vollständiger Information oder nach Akteneinsicht überhaupt überprüfbar geworden. Dass nicht mehr Klagen abgeurteilt worden sind, liege an der Überlastung der Gerichte.

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