Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

NRW: Deutliche Kritik am neuen Landesnaturschutzgesetz

NRW-Umweltminister Remmel hat sich am Samstag beim Thema Landesnaturschutzgesetz erneut wenig kompromissbereit gezeigt. Statt vor 150 Teilnehmern auf die Belange des ländlichen Raumes einzugehen, machte er deutlich, dass er an dem stark umstrittenen Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes festhalten wolle.

Lesezeit: 3 Minuten

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat sich  am Samstag auf Einladung der Initiative „Naturschutz mit Augenmaß“ beim Thema Landesnaturschutzgesetz erneut wenig kompromissbereit gezeigt. Statt vor 150 Teilnehmern auf die Belange des ländlichen Raumes einzugehen, machte er deutlich, dass er an dem stark umstrittenen Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes festhalten wolle; notfalls solle der Entwurf im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des Umweltausschusses Ende September 2016 beraten und dann verabschiedet werden.

 

Gastgeber Max Graf Nesselrode appellierte daraufhin an Remmel, Sorgfalt vor Eile walten zu lassen. Der Grünen-Politiker solle vielmehr einen Naturschutz mit allen Beteiligten gestalten und nicht nur auf die Interessen der eigenen Wählerklientel eingehen. Die Beteiligten der Initiative sind überzeugt, dass erfolgreicher und nachhaltiger Naturschutz nur mit und nie gegen den ländlichen Raum und das Grundeigentum möglich sein wird. Sie erwarten daher eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes und eine Anpassung an die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes – und nicht darüber hinaus.

 

Minister Remmel diskutierte anschließend mit dem sauerländischen Waldbauern und Initiativenmitglied Holger Deitmer über die Konsequenzen der geplanten Novellierung. Dabei blieb der Minister vielfach an der Oberfläche und Antworten schuldig. Ob denn die gut 150.000 Waldbauern aus NRW Naturschützer seien, wollte der Minister nicht beantworten. Gleiches galt für die Frage, warum dem ländlichen Raum durch die Einführung der Landschaftswarte als „ehrenamtliche Aufpasser“ eine zweifelhafte Sonderbehandlung zuteil werde und ob nicht sinnhafter dort kontrolliert würde, wo die Umweltprobleme in erster Linie entstünden, nämlich in Industrie- und städtischen Ballungsräumen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Auch die Frage nach der Privilegierung privater Naturschutzverbände durch weitgehende Beteiligungs- und Klagerechte wurde ausweichend beantwortet und lediglich auf die Umsetzung von vermeintlichem Bundesrecht verwiesen, berichtet die Initiative weiter.

 

Über 150 Fachleute aus der Land- und Forstwirtschaft, Mandatsträger, Abgeordnete sowie Interessierte verfolgten die kontrovers geführte Diskussion. Deitmer unterstrich die erheblichen fachlichen Mängel des Gesetzesentwurfs. „Das novellierte Gesetz schützt die Natur genauso wenig, wie es derzeit die `geschützten´ Kormorane und Fischreiher tun. Gleichzeitig dient es dem statischen Ansatz der Naturschutzverbände, der durch den dynamischen Klimawandel längst überholt ist.“ So werden durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetz gerade Familienbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft bei der Bewirtschaftung ihres Grund und Bodens erheblich eingeschränkt und langfristig wirtschaftlich stark belastet. Des Weiteren bedeute die überzogene Ausweitung von Schutzgebieten eine entschädigungslose Einschränkung in der Bewirtschaftung.

 

Nach dem Streitgespräch blieb dem anwesenden Publikum Zeit, Fragen zu stellen. Auch hier sah sich der Minister einer breiten Kritik ausgesetzt. So wurden neuerlich die geplanten Mitwirkungsrechte der Naturschutzvereinigungen kritisiert: Diese führten zu einer faktischen Übertragung staatlicher Kompetenzen der zuständigen Fachbehörden auf private Vereine, die nicht einmal dem Grundgesetz verpflichtet sind.

 

Auch die Aushöhlung des bäuerlichen Vorkaufsrechts durch das geplante naturschutzrechtliche Vorkaufsrechts des Landes, welches auch zu Gunsten von Stiftungen und privaten Naturschutzvereinen ausgeübt werden kann, stand in der Kritik. Wie der Konflikt zwischen bäuerlichem und naturschutzrechtlichem Vorkaufsrecht zu lösen sei, blieb unklar.


Über die Initiative Naturschutz mit Augenmaß


Betroffene Familienbetriebe aus allen Bereichen des ländlichen Raums in NRW haben die Initiative „Naturschutz mit Augenmaß“ gegründet, um sich gegen die Pläne der rot-grünen Landesregierung zur Neuordnung der Umweltgesetzgebung zu wenden, die das notwendige Fachwissen für die Regelungsgegenstände nicht bei der betroffenen und verantwortlichen Land- und Forstwirtschaft, sondern bei den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden sucht.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.