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NRW: "Jagdgesetzentwurf darf so nicht ins Gesetzblatt“

Der Gesetzentwurf für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes von Nordrhein-Westfalen darf in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden, sagt der Landesjagdverband. „Der Entwurf enthält ungerechtfertigte Verbote und Vorschriften, die nicht akzeptabel sind“, so LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Gesetzentwurf für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes von Nordrhein-Westfalen darf in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden, sagt der Landesjagdverband. „Der Entwurf enthält ungerechtfertigte Verbote und Vorschriften, die nicht akzeptabel sind“, so LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg.


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Der LJV hatte bereits in einer ersten Stellungnahme auf die am 16. September veröffentlichten Pläne von Umweltminister Johannes Remmel seine inhaltliche Kritik deutlich gemacht, auch wenn der Entwurf beinhaltet, dass sich Jagdgegner mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Jagd nicht hätten durchsetzen können. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssten jetzt aber erhebliche Korrekturen erreicht werden. „Wir lassen uns Bevormundung und Gängelung durch eine Politik der Verbote nicht gefallen“, sagte Müller-Schallenberg.

 

Die SPD als größte Regierungsfraktion hat nach Ansicht des LJV an einer solchen Politik kein Interesse. Sehr bemerkenswert sei deren offizielle Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Die nordrhein-westfälische Jägerschaft und ihre Partnerverbände mit zusammen 500.000 Mitgliedern setzen auf die Zusage der SPD, mögliche Anregungen und Kritik offen zu diskutieren, konstruktiv aufzunehmen und in das Meinungsbild der SPD-Landtagsfraktion als Entscheidungsgrundlage einfließen zu lassen.


„Mit der SPD hat es in Sachen Jagdpolitik seit den Zeiten von Constantin Freiherr Heereman nie Differenzen gegeben“, sagte Müller-Schallenberg. Da der Gesetzentwurf auch von CDU und FDP eindeutig abgelehnt werde, sei klar, dass Remmels Entwurf nicht mehrheitstauglich sei.


Diese Punkte will der Verband nicht hinnehmen:


  • Der Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten und die Reduzierung von Jagdzeiten sind ungerechtfertigte und maßlose Angriffe auf das Eigentums- und Handlungsfreiheitsrecht der Grundeigentümer und diskreditieren die bisherigen Hegeleistungen der Jäger für mehr Biodiversität.
  • Die weitere Beschränkungsmöglichkeit des flächendeckenden Reviersystems begünstigt Wildschäden und Seuchenzüge in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Ermächtigung des Ministeriums, Arten auf dem Verordnungswege aus dem Jagdrecht zu nehmen, bedeutet eine Entmachtung des Parlaments
  • Die Einführung eines jährlichen Schießnachweises und der Pflicht, bleifreie Büchsenmunition zu verwenden, verletzt die Regelungskompetenz des Bundes bei waffenrechtlichen Angelegenheiten.
  • Einschnitte bei der Hundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz, denn das Ausbildungs- und Prüfungswesen der Jagdgebrauchshunde hat sich gerade deshalb entwickelt, um mit gut ausgebildeten Hunden tierschutzkonform die Jagd auszuüben.
  • Mit dem Aufnahmerecht für Jedermann bei verletztem Federwild würde einerseits das Aneignungsrecht als Teil des Jagdausübungsrechtes verletzt, andererseits soll augenscheinlich bestimmten Tierschutzorganisationen ein neues Geschäftsfeld eröffnet werden, ohne dass der Tierschutz hier eine Verbesserung erfährt.
  • Das Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der der Fallenjagd belasten die ohnehin gefährdete Artenvielfalt weiter.
  • Ein Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd wird zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft führen und setzt gefährdete Tierarten, darunter zahlreiche Bodenbrüter einem ansteigenden Druck von Fressfeinden aus.
  • Der Zwang zum Einsatz von elektronischen Meldesystemen bei Lebendfangfallen ist praxisfern. Er missachtet die Reviergegebenheiten (z.B. Funklöcher in entlegenen Gebieten). Dem ist die derzeitige Regelung der zweimaligen Kontrolle pro Tag überlegen.
  • Eine Wiedereinführung der antiquierten Jagdsteuer missachtet die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit und ignoriert die Tatsache, dass sich mit der Jagdausübung schon lange kein Geld mehr verdienen lässt.
  • Hinnehmen wird der LJV auch nicht eine gesetzlich verordnete Schwächung der jagdlichen Interessenvertretung.


Der LJV hat bereits dazu aufgerufen, gegen den Gesetzentwurf anzugehen. Den Auftakt dieser Demonstration jagdpolitischer Vernunft machen Regionalkonferenzen in den fünf Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens. Obwohl die Einladungen erst am vergangenen Wochenende versandt wurden, zeichnet sich schon jetzt ein Rieseninteresse daran ab.

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