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NRW: Landesamt startet anonyme Meldeseite für Tierschutzverstöße

Offensichtliche Missstände in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit können Bürger in Nordrhein-Westfalen ab sofort anonym bei einer Hinweisstelle des LANUV melden.

Lesezeit: 2 Minuten

Offensichtliche Missstände in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit können Bürger in Nordrhein-Westfalen ab sofort anonym bei einer Hinweisstelle des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrauicherschutz (LANUV) melden.


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Auf der Seite https://www.lanuv.nrw.de/anonymehinweisstelle/ gibt es drei Meldeformulare für Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit, wo man nicht nur das entdeckte Vergehen, sondern auch den Verantwortlichen samt Adresse anzeigen kann.


Anonym ist das Portal laut dem Landesamt deshalb, weil das bisher übliche Verfahren die Preisgabe der Indentität des Beschwerdeführers über unzureichende Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit mit einschloss. Aus Sorge vor Repressalien hätten daher potenzielle Beschwerdeführer auf die Anzeige entsprechender Missstände verzichtet, da der Schutz ihrer persönlichen Daten nicht gewährleistet war. Aus diesen Gründen sei der „Informanten-Schutz“  im Bereich der Presseberichterstattung bereits seit langem üblich, so das LANUV in einer Presseerklärung.


Mit der Internetseite LANUV-Hinweisstelle bestehe nunmehr die Möglichkeit, vertrauliche Hinweise zu diesen Sachverhalten abzugeben und zugleich den Schutz des Informanden zu wahren. 

Der Wahrheitsgehalt der Angaben werde jeweils im Einzelfall geprüft, unabhängig davon, ob es sich um eine anonymisierte oder nicht-anonymisierte Angabe handelt, heißt es.


top agrar meint: Bleibt zu hoffen, dass das Formular nicht von Agrarkritikern missbraucht wird, um redliche Landwirte allein aus Schikane bei den Behörden anzukreiden und ihnen eine Kontrolle ins Haus zu schicken.


Das sieht auch der RLV so: Grundsätzlich ist gegen Transparenz nichts einzuwenden. Es ist aber höchst zweifelhaft, warum dies anonym erfasst wird, heißt es in einer Erklärung des Bauernverbandes. Hier könne es leicht zu Missbrauch kommen. "Es kann einer zu Unrecht öffentlich an den Pranger gestellt werden – das finden wir nicht gut." Die Ämter müssten auf jeden Fall für unberechtigt gestellte Anzeigen - etwa aus Neid - eine Gebühr bzw. den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen. "Die Frage ist, warum man dafür eine extra Stelle braucht. Wieso reichen die bisherigen Behörden nicht aus? Beim Tierschutz etwa das Veterinäramt", fragt der RLV.


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