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Flächenschwund

NRW: Landesnaturschutznovelle sieht Kompensationsverzeichnis vor

Wer entzieht Land wofür? CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen haben ein Gesetz vorgelegt, mit dem ein transparentes Kompensationsverzeichnis aufgebaut werden soll. Das LANUV soll zuständig sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz wollen die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen die landwirtschaftlichen Betriebe vor weiteren Flächenverlusten schützen und gleichzeitig die Artenvielfalt fördern sowie die Bürokratie für die Kommunen abbauen.

Ein Kernpunkt des gerade vorgestellten Gesetzentwurfs von CDU und FDP ist der Aufbau eines Kompensationsverzeichnisses, mit dem Transparenz darüber, wer und wofür einen Ausgleich für einen Eingriff in die Natur vornimmt, geschaffen werden soll. Zuständig für die Führung dieses Online-Katasters wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sein.

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Ferner wird in der geplanten Novelle festgestellt, dass durch Auswahl und Kombination geeigneter Kompensationsflächen und -maßnahmen „die Inanspruchnahme von Flächen auf das unabdingbar notwendige Maß“ zu beschränken sei.

In der Begründung heißt es, dass die Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Arealen im Rahmen der Gesamtkompensation auch bei Eingriffen auf ökologisch höherwertigen Flächen möglichst nicht größer sein solle als diejenige für den Eingriff.

Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sei zudem „auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen“. Darüber hinaus wird unter anderem erklärt, dass zu den geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Maßnahmen des ökologischen Landbaus bis hin zu kompletten Betriebsumstellungen gehören könnten

Qualität statt Quantität

Laut der Umwelt- und Agrarsprecherin der CDU-Fraktion, Bianca Winkelmann, müssen bei den Kompensationsmaßnahmen neue Wege gegangen werden. Zudem will die Regierung den Fokus stärker auf Qualität statt Quantität legen. So werde die Landwirtschaft, die „wichtig für unsere hochwertige Lebensmittelversorgung sowie für die Umwelt ist“, vor einem weiteren Flächenverlust geschützt.

Zum Erhalt der Biodiversität sieht die Gesetzesnovelle die Anlage von insektenfreundlichem Grün entlang der Landesstrassen und auch auf Lärmschutzeinrichtungen vor. Gegenüber Städten und Gemeinden wird die Empfehlung gegeben, mit ihren kommunalen Straßen ebenso zu verfahren.

Erwartungsgemäß abgeblockt wurden von der Koalition die Anträge von SPD und Grünen. Während seit 1996 täglich durchschnittlich 17,1 ha verlorengegangen seien, habe der Verlust von 2017 bis 2019 im Mittel 21,9 ha pro Tag betragen, hieß es u.a..

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