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NRW-Regierung nimmt 5-Hektar-Flächensparziel wieder auf

NRW verordnet sich wieder dem Flächensparen. Zum Schutz von Ackerflächen und zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln soll ein „Planzeichen Landwirtschaft“ eingeführt werden.​ ​

Lesezeit: 3 Minuten

In Nordrhein-Westfalen soll künftig wieder der 5 ha-Grundsatz zum Flächensparen gelten. Das geht aus einem Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Landesentwicklungsplan (LEP) hervor, den die Koalitionsfraktionen vergangene Woche verabschiedet haben.

Damit stehen jetzt die Rahmenbedingungen für den LEP fest. Zu dessen Änderung sind zwei Verfahren vorgesehen. Demnach sollen in dem zweiten, „so schnell wie möglich“ beginnenden Verfahren - neben dem 5 ha-Grundsatz - etwa Freiräume vor Zersiedelung geschützt sowie vorhandene freiwerdende Flächen nach- und umgenutzt werden.

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Gleichzeitig soll die Landesregierung sicherstellen, dass weiterhin ein ausreichendes und geeignetes Flächenangebot für gewerbliche und industrielle Nutzungen zur Verfügung steht.

Alle Regionalpläne sollen ein „Planzeichen Landwirtschaft“ bekommen

Zum Schutz von Ackerflächen und zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln soll in allen Regionalplänen ein „Planzeichen Landwirtschaft“ eingeführt werden, das andere, landwirtschaftsverträgliche Nutzungen nicht ausschließt.

Im ersten Verfahren liegt der Fokus auf den erneuerbaren Energien. So soll die Landesregierung möglichst bis Ende 2025 Windenergiegebiete in der Regionalplanung ausweisen. Zudem sollen Photovoltaik-(PV)-Freiflächenanlagen in Gewerbe und Industriegebieten, benachteiligten Gebieten sowie in Korridoren entlang von Verkehrsinfrastrukturen analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 ermöglicht werden. Dabei ist „Rücksicht“ auf hochwertige Ackerböden zu nehmen.

Außerdem sollen landesplanerische Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von Floating-PV und Agri-PV beschrieben werden.

Koalition will aufs Tempo drücken

Der kommunalpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Robin Korte, bezeichnete die Wiedereinführung des 5-ha-Grundsatzes zur Reduzierung des Flächenverbrauchs als „Meilenstein für den Naturschutz“. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Jan Heinisch, betonte, dass die Koalition beim Verfahren für einen neuen LEP „jetzt richtig aufs Tempo drücken“ wolle.

Ferner hat die schwarz-grüne Koalition die künftige Biodiversitätsstrategie auf den Weg gebracht. Nach dieser soll unter anderem die Landwirtschaft dabei stärker unterstützt werden, ihre Flächen naturverträglich zu bewirtschaften und auf und an den Feldern der Artenvielfalt Raum zu geben.

Zweiter Nationalpark für NRW geplant

„Wir wollen Kreis, Kommune, Landwirte, Naturschützer, Biostationen, Landwirtschaftskammer und Stiftungen an einen Tisch bringen, um ein optimiertes Biodiversitätsmonitoring zu etablieren und Pläne im Artenschutz gezielt umzusetzen. Die Zusammenarbeit vor Ort ist uns wichtig und wir wollen sie nach Kräften unterstützen. Neu ist, dass wir in NRW jetzt auch die großen Städte gezielt in den Artenschutz einbeziehen wollen“, erläuterte der Sprecher für Umwelt und Naturschutz der CDU-Landtagsfraktion, Ralf Nolten.

Der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volkhard Wille, hob hervor, dass zeitnah ein landesweiter Beteiligungsprozess für einen zweiten Nationalpark im Land gestartet werden solle, bei dem sich interessierte Regionen bewerben könnten.

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