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NRW scheitert vor Gericht mit Küken-Schredder-Verbot

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel darf nicht einfach das Schreddern von männlichen Küken verbieten. Wie das Verwaltungsgericht in Minden am Freitag mitteilte, hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel darf nicht einfach das Schreddern von männlichen Küken verbieten. Wie das Verwaltungsgericht in Minden am Freitag mitteilte, hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen.


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Dem Verbot der Kükentötung stünden im Grundgesetz geschützte Interessen der Züchter entgegen. Ob eine gewandelte Bewertung des Tierschutzes im Grundgesetz höher zu sehen sei als die Interessen der Kläger könne nicht die Verwaltung eines Bundeslandes entscheiden.


Das Düsseldorfer Agrarministerium hatte das Töten männlicher Küken per Erlass zum 1. Januar 2015 verboten. Remmel wirft den Brütereien vor, allein aus wirtschaftlichem Interesse zu handeln. Elf der landesweit zwölf Brütereien hatten daraufhin geklagt und dürfen nun bis zu einem Gerichtsurteil weitermachen. Wann die zuständigen Verwaltungsgerichte Minden, Münster und Arnsberg eine Entscheidung fällen, sei nicht abzusehen, sagt eine Ministeriumssprecherin. Auch den Weg über höhere Instanzen, also Landesverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, werde nicht ausgeschlossen. Es könnte also Jahre dauern, bis es eine endgültige Entscheidung gibt und bis dahin weitere Millionen Tiere das Leben kosten, berichtet der WDR.


Minister Remmel macht daher jetzt Druck auf die Bundesregierung. "Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung nicht schon längst das Töten von Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen eindeutig verboten hat", sagt der Grünen-Politiker. "Die Möglichkeit dazu über eine Änderung des Tierschutzgesetzes hätte schon längst bestanden." Stattdessen müssten nun Gerichte darüber entscheiden, ob die gängige Praxis rechtens sei.


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) weist die Kritik zurück. "Das Tierschutz­ge­setz bestimmt bereits jetzt, dass Tiere nur getö­tet wer­den dür­fen, wenn es dafür einen ver­nünf­ti­gen Grund gibt", sagt er. Es liege an den für den Voll­zug zustän­di­gen Län­dern, das gel­tende Recht durch­zu­set­zen.


Der Geflügelverband sieht laut WDR unterdessen im Gegensatz zu Remmel einen vernünftigen Grund für die Praxis gegeben. Denn die Eintagsküken würden nicht arglos entsorgt, sondern als Spezial-Tierfutter verwendet, teilt der Verband mit.

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