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RLV sauer

NRW verabschiedet sich von Reduzierung des Flächenverbrauchs

Der Bauernverband ist tief enttäuscht, dass die Landesregierung NRW das Ziel aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen hat, nicht mehr als 5 ha Land pro Tag zu verbrauchen.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit den Stimmen der CDU/FDP-Regierungskoalition hatte der Landtag am 12. Juli den umstrittenen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte in ihrem Landesentwicklungsplan 2017 festgelegt, statt der Neubebauung von Naturflächen vorrangig erstmal Baulücken zu schließen. Der neue LEP dagegen soll die Umnutzung von freien Flächen für Wohnbebauung und Industrie auch in kleinen Kommunen erleichtern.

Dazu wurde auch die bisherige Vorgabe gestrichen, dass höchstens 5 ha freies Land pro Tag bebaut werden dürfen - derzeit sind es bereits 9 ha.

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Mit großer Enttäuschung reagierte der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, Bernhard Conzen, auf die Entscheidung: „Mit diesem LEP ist nunmehr jede Chance vergeben, einen wirksamen Flächenschutz im Planungsrecht zu etablieren“, so Conzen.

Er appellierte an die Landesregierung, dem fortschreitenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen endlich Einhalt zu gebieten. Auf den mit dem neuen LEP jetzt noch weiter zunehmenden Bedarf an Infrastrukturflächen sei mit Hilfe flächenschonender Kompensation zu antworten. „Wir müssen den Ausgleich des Eingriffs in die Natur mit den unterschiedlichen Herausforderungen etwa bei der Wasserrahmenrichtlinie oder den FFH-Vorgaben verbinden. Eine Kompensationsverordnung kann dazu beitragen, dass landwirtschaftliche Flächen geschützt werden und gleichzeitig ein Mehr für Biodiversität und Klimaschutz geleistet wird. Für alle Maßnahmen des Ausgleichs und Ersatzes muss „Qualität vor Quantität“ gelten. Dies ist Anspruch an eine neu zu schaffende Kompensationsverordnung NRW“, so der RLV-Präsident.

Kritisch setzt sich der Rheinische Landwirtschafts-Verband mit dem Thema Kiesabbau auseinander. Aus Regierungskreisen war zwar zu vernehmen, man wolle einem ausufernden Kiesabbau durch verschiedene Maßnahmen entgegenwirken. Trotzdem habe man den Planungshorizont im LEP auf 25 Jahre verlängert. „Ich fordere die Landesregierung auf, möglichen Fehlentwicklungen zukünftig tatkräftig entgegenzusteuern!“, so der Präsident. Inzwischen haben der Kreis Wesel und verschiedene Kommunen am Niederrhein öffentlich bekundet, in Bezug auf die Regelungen zum Kiesabbau den neuen LEP zu beklagen.

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