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NRW verschärft die Jagd

NRW-Agrarminister Remmel hat den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt. Fangeisen und die Baujagd werden verboten, ebenso die Hundeausbildung an lebenden Enten. Die Jagdzeit auf Rehwild wird verlängert, Katzen dürfen nicht mehr erlegt werden, Munitionsvorgaben werden eingeführt.

Lesezeit: 4 Minuten

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt und damit den Weg für die Verbändeanhörung frei gemacht.


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Von den Jägern lange befürchtet, stellt Remmel nun einen stärkeren Schutz des Waldes und der Wildtiere in den Vordergrund des Jagdrechts. „Das neue Gesetz hat zum Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu stärken und die Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen“, so der Grünen-Politiker am Dienstag in Düsseldorf.


„Es geht darum, die Jagd als Praxis mit viel Tradition und breiter gesellschaftlicher Verankerung zu bewahren. Dies wird auf Dauer aber nur gelingen, wenn sich die jagdlichen Regelungen und damit auch die jagdliche Praxis an die heutigen Anforderungen der Gesellschaft im Hinblick auf Tier- und Naturschutz anpassen.“


In der Vergangenheit habe es starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählen unter anderem die Fallenjagd, der Abschuss von Katzen und Hunden, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und die übermäßige Fütterung.


Für Remmel steht außer Frage, dass die Jagd auch weiterhin als gelebte Tradition in die Zukunft geht. Der Zweck der Jagd habe sich aber in den vergangenen Jahrzehnten verändert.


Das ist geplant


  • Praktiken, die aus heutiger Sicht mit dem Tierschutz nicht mehr vereinbar sind, sollen künftig untersagt werden. Daher wird die Fallenjagd mit Totschlagfallen, die Baujagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten verboten.
  • Der Abschuss von Hunden soll nur noch in absoluten Ausnahmen möglich sein, wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren. Der Abschuss von Hauskatzen wird grundsätzlich untersagt. Jährlich werden in NRW rund 9000 Katzen geschossen. Die Regulierung der Katzenpopulation sei aber keine Aufgabe für Jäger, sagte Remmel. „Die Kommunen können in ihren Satzungen eine Kastrationspflicht vorschreiben.“
  • Der Katalog der jagdbaren Arten, der noch aus den 70er Jahren stammt, wird in Nordrhein-Westfalen neu festgelegt und anhand bestimmter Kriterien aktualisiert. Arten wie Wildkatze, Luchs, Graureiher und Greifvögel dürfen auch weiterhin nicht bejagt werden. Sie werden nun aber auch formell aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen. Neu aufgenommen in die Liste wurde hingegen der amerikanische Nerz (Mink).
  • Jäger und Waldbesitzer sollen die jagdlichen Konzepte künftig so weit wie möglich gemeinsam planen. Die Jagdbehörden werden nur noch unterstützend oder ergänzend tätig. Die Bejagungsmöglichkeiten für Rehwild und Rothirsch sollen ausgeweitet werden. In winterlichen Notzeiten können die Jäger den Wildtieren weiterhin mit Heu über den Winter helfen. Eine intensive Fütterung wird es aber künftig nicht mehr geben.

    Der Grundsatz laute: „Wald vor Wild.“ Aus waldbaulichen Gründen müsse der Reh-Bestand gesenkt werden, so Remmel.
  • Munitionsvorschriften werden in NRW eingeführt, um die Umwelt sowie die Verbraucher besser vor Bleibelastung zu schützen.
  • Das „Jedermannsrecht“ wird gestrichen, wonach jeder auf dem eigenen Grundstück Kaninchen töten darf.
Die Novellierung soll voraussichtlich im kommenden Frühjahr vom Landtag verabschiedet werden.


Opposition enttäuscht


CDU und FDP äußerten sich enttäuscht über den Entwurf, der nun zunächst den Verbänden vorgelegt wird. „Mit diesem Jagdgesetz werden Wildschäden in den Gärten und auf den Feldern ansteigen und Tierseuchen wie Schweinepest und Fuchsräude schwerer einzudämmen sein“, meinte der umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe.

 

Die CDU kritisiert zudem, dass künftig auch juristischen Personen - wie zum Beispiel Tier- und Naturschutzverbänden - erlaubt werden soll die Jagd auf ihren Grundstücksflächen zu verbieten. „Damit wäre eine flächendeckende Jagd in Nordrhein-Westfalen nicht mehr möglich.“ Die FDP sieht ökologische „Klientelinteressen bedient“.

 

LJV: „Die Jagd wird nicht abgeschafft“

 

Aus Sicht des Landesjagdverbandes enthält der Entwurf akzeptable, bedenkliche und nicht hinnehmbare Positionen. Auf Regionalkonferenzen will der Verband nun über das weitere Vorgehen diskutieren. Zwölf Punkte sind dem Verband dabei wichtig:


  • Fütterung des Wildes in Notzeiten muss möglich bleiben
  • Kein Kirrverbot bei der Wildschweinbejagung
  • Frei lebende Tierwelt vor wildernden Katzen und Hunden schützen
  • Tierschutzgerechte Hundeausbildung beibehalten
  • Baujagd in NRW sichern
  • Zerstückelung von Jagdrevieren unterbinden
  • Katalog der Tierarten im Jagdrecht umfassend erhalten
  • Auswildern frei lebender Tierarten weiter ermöglichen
  • Sinnvolle Jagd- und Schonzeiten sichern
  • Fangjagd als angewandten Naturschutz sichern
  • Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Landwirtschaft
  • Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Grundeigentümer
 

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