In Nordrhein-Westfalen hat die Volksinitiative „Artenvielfalt NRW“ eine weitere Hürde genommen. Landtagspräsident André Kuper hat die Prüfung der Anfang Juli eingereichten Unterlagen und Unterschriften in der vergangenen Woche abgeschlossen und festgestellt, dass die Initiative rechtswirksam zustande gekommen ist. Die Voraussetzungen einschließlich der geforderten Zahl der Unterstützer seien sicher erfüllt worden.
Notwendig war ein Quorum von knapp 66.000 Unterschriften. Die Landesverbände vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) konnten allerdings insgesamt mehr als 115.000 Personen zur Unterzeichnung bewegen.
Forderungen der Umweltschützer
Nach Angaben der Verbände wird die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertrauenspersonen im Umweltausschuss des Landtages erfolgen. Zu den zentralen Forderungen der Initiative gehören ein neuer Landesentwicklungsplan mit Regelungen und Instrumenten, die verbindlich den Flächenverbrauch im Land bis 2025 auf im Mittel höchstens 5 ha pro Tag und bis 2035 auf null absenken sollen.
Zudem sollen Nachverdichtung und Erschließung von Industriebrachen sowie Umnutzungen und Aufstockungen von Wohn- und Gewerbegebäuden gegenüber einer Neuversiegelung deutlich attraktiver werden und Vorrang erhalten. Für Schutzgebiete fordert das Bündnis in der Volksinitiative ein umfassendes Verbot des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und leicht löslichen Mineraldüngern. Ferner sollten Pufferzonen mit einer klaren Reduktionsstrategie für den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel um besonders schützenswerte Flächen eingerichtet werden.