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Nur geringe Fipronilrückstände in Eiern und Geflügelfleisch

Der verbotene Einsatz des Wirkstoffs Fipronil in Schädlingsbekämpfungsmitteln für Hühnerställe hat im vergangenen Jahr auch in Deutschland zu Rückständen in Eiern und Geflügelfleisch geführt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der verbotene Einsatz des Wirkstoffs Fipronil in Schädlingsbekämpfungsmitteln für Hühnerställe hat im vergangenen Jahr auch in Deutschland zu Rückständen in Eiern und Geflügelfleisch geführt. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte, wurden hierzulande bei den zahlreichen Proben der Lebensmittelüberwachungsbehörden jedoch keine Friponilgehalte gefunden, die über den vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als potentiell gesundheitlich bedenklich angesehenen Grenzwerten lagen.


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In Deutschland wurden laut BVL im Rahmen eines Ad-hoc-Programms der Europäischen Union insgesamt 2 149 Proben genommen, die 16 672 Analyseergebnisse hervorbrachten. Dabei wurden in 8 % der Lebensmittelproben Fipronil-Rückstände nachgewiesen, wobei die Belastung aber in allen Fällen gesundheitlich unbedenklich war.


Bundesweit wurden dem Bundesamt zufolge 1 441 Hühnereier untersucht; hier konnte in 103 Proben beziehungsweise 7 % der Wirkstoff nachgewiesen werden. In 57 Eiern lag der Fipronilanteil über dem gesetzlichen Rückstandshöchstgehalt von 0,005 mg/kg, aber keine Probe überschritt den vom BfR als potentiell gesundheitlich bedenklich angesehenen Wert für den Verzehr von 0,72 mg/kg.


Außerdem wurden Muskulaturproben von Masthähnchen und ‑hühnern sowie von Legehennen, die als Suppenhühner vermarktet werden, untersucht. Bei den Masttieren konnte lediglich in vier von 161 Proben Fipronil nachgewiesen werden, wobei keine Überschreitung des geltenden Rückstandshöchstgehalt festgestellt wurde. Bei den Suppenhühnern wurde in 21 von 90 Fällen Fipronil nachgewiesen, in acht davon auch mehr als der zulässige Höchstgehalt. Jedoch lag selbst der höchste nachgewiesene Fipronilgehalt mit 0,175 mg/kg weit unterhalb des vom BfR als potentiell gesundheitlich bedenklich angesehenen Werts für den Verzehr von Hühnerfleisch von 0,7 mg/kg.


Die deutschen Proben für das EU-Ad-hoc-Programm wurden laut BVL im Zeitraum vom 1. Januar bis 15. November 2017 genommen, so dass auch ältere Proben vor dem Fipronil-Geschehen im Spätsommer des vergangenen Jahres nachträglich auf einen oder mehrere der verbotenen Wirkstoffe untersucht wurden.

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