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Nur rund 5 % der Bundessubventionen gehen an die Landwirte!

Bei den Subventionen des Bundes spielt die Landwirtschaft eine Nebenrolle. Das geht aus dem 23. Subventionsbericht der Bundesregierung hervor, den das Kabinett jetzt beschlossen hat. Demnach floss in den vergangenen Jahren mit rund 50 % die meiste „Staatsknete“ in den gewerblichen Bereich, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe. 2009 stieg der Anteil sogar auf 60 %.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei den Subventionen des Bundes spielt die Landwirtschaft eine Nebenrolle. Das geht aus dem 23. Subventionsbericht der Bundesregierung hervor, den das Kabinett jetzt beschlossen hat. Demnach floss in den vergangenen Jahren mit rund 50 % die meiste „Staatsknete“ in den gewerblichen Bereich, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe. 2009 stieg der Anteil sogar auf 60 %.

 

Für den Bereich Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz hingegen pendelt der Anteil der Bundessubventionen seit Jahren konstant um den Wert von 5,7 %, 2009 sank er sogar auf 4,7 %.

 

Im laufenden Etatjahr ist wiederum das Gewerbe der größte Subventionsempfänger, gefolgt von der Wohnungswirtschaft, dem Verkehr und diversen Steuervergünstigungen. Die Subventionen für Vermögensbildung und Sparförderung, die seit Jahren zurückgestrichen werden, bilden das Schlusslicht.

 

Im Agrarbereich führt der Subventionsbericht laut dem Wochenblatt insgesamt 12 Finanzhilfen auf, u.a.:

 

  • Grünlandmilchprogramm mit 200 Mio. Euro (2011)
  • GAK – Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit 400,5 Mio. Euro (2011), 414,5 Mio. Euro (2012)
  • Unfallversicherung mit 200 Mio. Euro (2011), 175 Mio. Euro (2012)
  • Branntweinproduktion mit jährlich 79,8 Mio. Euro
  • Landabgaberente mit 42 Mio. Euro (2011), 38 Mio. Euro (2012)
  • Ökolandbau 2011 und 2012 mit 3,2 Mio. Euro
 

Der Bericht listet außerdem 18 Steuervergünstigungen in der Landwirtschaft auf. Mit Abstand größter Posten ist die Steuervergünstigung von Dieselkraftstoff. Sie sorgt für Steuermindereinnahmen von jährlich 395 Mio. Euro.

Die Befreiung landwirtschaftlicher Zugmaschinen und Anhänger von der Kraftfahrzeugsteuer summiert sich auf jährlich 60 Mio. Euro.


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Weitere Steuervergünstigungen im Bereich der Landwirtschaft beziehen sich auf den Freibetrag bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer für kleinere Land- und Forstwirte. Das entspricht Mindereinnahmen des Bundes von 62 Mio. Euro (2011) bzw. 63 Mio. Euro (2012). Durch den Freibetrag, der bei Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe eingeräumt wird, verzichtet der Bund jährlich auf 20 Mio. Euro, so das Wochenblatt. (ad)


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