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Nutzhanfbranche im Aufwind: Verbindliche THC-Grenzwerte für Hanflebensmittel in der gesamten EU

Die EU hat die Grenzwerte für Hanflebensmittel auf 3,0 mg/kg für Trockenprodukte (Mehl, Proteine, Samen) und 7,5 mg/kg für Hanfsamenöl festgesetzt.

Lesezeit: 3 Minuten

Der europäische Fachverband der Hanfindustrie (EIHA) begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission zu THC-Grenzwerten in Hanflebensmitteln.

Nach einer positiven Stellungnahme des Ständigen Lebensmittelausschusses hat die Kommission auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 die Höchstwerte für Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) in Hanfsamen und den daraus hergestellten Produkten festgelegt.

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Die neuen Grenzwerte für Produkte aus Hanfsamen und Hanfsamenöl gelten verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten - ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlich geregelten europäischen Hanfmarkt, findet der Verband. Die Entscheidung werde sicherlich für eine stabile Marktsituation sorgen und so auch die Attraktivität für Investoren steigern, heißt es.

Labore müssen Ergebnisse mit Messunsicherheit angeben

Die Grenzwerte wurden auf 3,0 mg/kg für Trockenprodukte (Mehl, Proteine, Samen) und 7,5 mg/kg für Hanfsamenöl gesetzt. Der Ständige Ausschuss hat die für Gesamt-THC relevante Messunsicherheit in Höhe von 40 bis 50 % nicht schriftlich fixiert.

Die Messunsicherheit ist definiert als ein mit dem Ergebnis einer Messung verbundener Parameter, der die Streuung der Werte charakterisiert, die in angemessener Weise der Messgröße zugeschrieben werden können.

In der Praxis müssen akkreditierte Labore, die Analysen für amtliche Kontrollen durchführen, die Regeln für die Bestimmung ihrer erweiterten Messunsicherheit einhalten. Die Labore sind verpflichtet, ihre Ergebnisse mit der Messunsicherheit anzugeben, die bei Gesamt-THC zwischen 40 und 50 % liegen kann.

Die Gesetzgebung besagt eindeutig, dass ein Produkt nur dann nicht konform ist, wenn der Prüfbericht ohne begründeten Zweifel über dem Höchstwert zuzüglich der entsprechenden Messunsicherheit liegt. Die Bewertung der Testergebnisse muss unter Hinzurechnung der entsprechenden Messunsicherheit erfolgen, um die Marktfähigkeit des jeweiligen Produkts zu überprüfen.

Das hätte sich der Verband noch gewünscht

EIHA hatte im Vorfeld höhere Grenzwerte für THC in Lebensmitteln gefordert, befürwortete und unterstützte aber die Vorschläge der EU-Kommission unter der Bedingung einer klaren und offiziellen Regelung zur Messunsicherheit.

Der Verband zeigt sich aber enttäuscht, dass die Messunsicherheit für THC nicht offiziell schriftlich fixiert wurde. Dies könne möglicherweise weiterhin zu Unklarheiten und Unsicherheiten auf dem Markt führen. Unter Umständen muss der Inverkehrbringer gegenüber den Behörden die Messunsicherheit erklären oder im Einzelfall auf den Prüfbericht der Labore verweisen.

EIHA hat die Kommission bereits um einen offiziellen Hinweis gebeten, der in das Dokument zur Veröffentlichung der THC-Höchstgehalte in Lebensmitteln aufgenommen werden soll - und zwar in Bezug auf die Messunsicherheit von 40 bis 50 % und, dass das Konzept der Nichteinhaltung nur dann zur Anwendung kommt, wenn das Testergebnis ohne begründeten Zweifel über dem Höchstgehalt liegt.

De facto sind ab sofort Hanf-Lebensmittelprodukte, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit, mit einem Gehalt von bis zu 4,2 bis 4,5 mg/kg für Trockenprodukte und 10,5 bis 11,25 mg/kg für Öl verkehrsfähig.

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