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Obergrenze für Direktzahlungen von 60.000 Euro doch noch vorgesehen

Die größeren landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich wohl doch auf stärkere Einschnitte bei den Direktzahlungen einstellen. Die EU-Kommission plant weiterhin mit einer Obergrenze der Direktzahlungen von 60.000 Euro pro Betrieb und Jahr. Mindestens 60 % der EU-Agrarzahlungen sollen als Direktzahlungen fließen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die größeren landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich wohl doch auf stärkere Einschnitte bei den Direktzahlungen einstellen. Die EU-Kommission plant weiterhin mit einer Obergrenze der Direktzahlungen von 60.000 Euro pro Betrieb und Jahr. Mindestens 60 % der EU-Agrarzahlungen sollen als Direktzahlungen fließen.


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Das geht aus einem noch vorläufigen und internen Entwurf der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hervor, der AGRA-EUROPE vorliegt. Von der besagten Kappungsgrenze sollen allerdings noch die jeweiligen Arbeitskosten des Betriebes abgezogen werden können. Dadurch soll die Obergrenze insbesondere für genossenschaftlich organisierte Betriebe beziehungsweise Mehrfamilienbetriebe abgefedert werden.


60 Prozent der GAP-Gelder sollen Direktzahlungen bleiben


Insgesamt will die Kommission laut dem Entwurf noch mindestens 60 % der GAP-Gelder für die Erste Säule, also die Direktzahlungen, reservieren. Demzufolge sollen diese Mittel als „Basiseinkommen“ den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Kommissionsentwurf geht ferner hervor, dass es - wie bereits zuvor angekündigt - eine weitere Angleichung der Höhe der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2027 geben soll. Danach sollen die Direktzahlungen dann auf mindestens 90 % der durchschnittlichen Zahlungen aller EU-Länder angehoben werden. Profitieren würden davon vor allem die drei baltischen Staaten. Deutschland, das bisher überdurchschnittlich hohe Geldmittel je Hektar erhalten hat, müsste diese dann auf Kosten dieser Länder kürzen.


Offizielle Vorstellung des GAP-Entwurfes am 1. Juni


Die offizielle Vorstellung des Verordnungsentwurfs durch EU-Agrarkommissar Phil Hogan ist für den 1. Juni vorgesehen. Wenige Tage zuvor wird sich das Kollegium der Kommission mit der Vorlage des Iren befassen. Am 11. Juni soll der Entwurf dem Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments präsentiert werden.


Grüne halten Vorschläge für absolut unzureichend


Die durchgesickerten Kommissionspläne gehen dem Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff noch nicht weit genug. „Die Vorschläge der Kommission sind absolut unzureichend und gefährden die Legitimität der gesamten europäischen Agrarpolitik“, sagte er. „Die drastischen Kürzungen bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Beibehaltung weitgehend unkonditionierter Flächenzahlungen sind eine Katastrophe für eine nachhaltige bäuerliche Landwirtschaft, für Umwelt, Tiere und das Klima“, so Ostendorff weiter. Er fordert, dass Agrarzahlungen an klare Gegenleistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft geknüpft werden müssten. Und statt der Industrie und großer Betriebe sollten kleine und mittlere Höfe unterstützt werden.


Nabu: „Katastrophe für Landwirte und Naturschutz“


Auch NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller spricht von einer „Katastrophe“. „Die Festlegung von mindestens 60 Prozent der 1. Säule der Agrarförderung, das sind mehr als 20 Milliarden Euro jährlich, für ungezielte sogenannte ‚Einkommensförderung‘ zementiert den Weg in die Sackgasse für Landwirte und Umwelt endgültig. Zudem fehlt in den Vorschlägen eine deutliche Zweckbindung für den Naturschutz“, sagte er.


Wenn Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Insekten für systemrelevant hält, müsste sie 15 Milliarden Euro pro Jahr für den Naturschutz in die GAP verhandeln, so Miller weiter. Er spricht von „Blankoschecks“, die die Kommission an die EU-Staaten verteilen will. Dabei gebe es keine ausreichende Kontrolle der EU-Kommission, wenn es um den Einsatz von EU-Förderung geht. „Schon jetzt lässt die GAP in vielen Ländern Korruption und Missbrauch zu. Die Regierungen müssen verpflichtet werden, ausreichend Geld für klare gesellschaftliche Ziele auszugeben, und dafür Rechenschaft abzulegen.“

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