Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Oberösterreich erlaubt befristet Vergrämungsmaßnahmen gegen Wölfe

Angesichts der steigenden Wolfsrisse und zunehmenden Wolfssichtungen im österreichischen Bezirk Freistadt, die sich auch auf den Nahbereich von Häusern und landwirtschaftlichen Anwesen verlagern, erteilte das Land Oberösterreich die erste Ausnahmebewilligung zur Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Angesichts der steigenden Wolfsrisse und zunehmenden Wolfssichtungen im österreichischen Bezirk Freistadt, die sich auch auf den Nahbereich von Häusern und landwirtschaftlichen Anwesen verlagern, erteilte das Land Oberösterreich die erste Ausnahmebewilligung zur Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen in der Marktgemeinde Liebenau, meldet aiz.info.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

"Für uns hat die Sicherheit der Bevölkerung und der Weidetiere oberste Priorität. Die Bürger der betroffenen Regionen sind stark verunsichert und das ist nachvollziehbar, denn der Wolf dringt in ihren unmittelbaren Lebensraum ein. Daher ist es das Ziel dieser Ausnahmebewilligung, die natürliche Scheu dieser großen Beutegreifer wiederherzustellen und das Vordringen in den Nahbereich der Häuser und Höfe zu verhindern", teilt Agrarlandesrat Max Hiegelsberger mit.



Die nun erstmalig in Oberösterreich umgesetzte Ausnahmebewilligung ist Teil des Zweistufen-Plans zur Vergrämung und, falls erforderlich, der Entnahme von auffälligen Wölfen, der bereits im Rahmen eines Runden Tisches im Mai mit dem Wolfsbeauftragten Georg Rauer sowie Vertretern der Landwirtschaftskammer (LK), des Almvereins, des Landesjagdverbands, des WWF, des Naturschutzbundes wie auch der Abteilungen Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft des Landes vereinbart wurde.



Im Interesse der öffentlichen Sicherheit dürfen Wölfe, die sich innerhalb eines Umkreises von 200 m von bewohnten Gebäuden aufhalten, durch die Grundstückseigentümer selbst beziehungsweise von zuständigen Jägern vergrämt werden. Dafür dürfen Gummigeschosse, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm eingesetzt werden, wobei weitere einschlägige gesetzliche Bestimmungen, wie etwa das Waffen- oder das Pyrotechnikgesetz, einzuhalten sind. Für die Beurteilung der Wirkung der durchgeführten Maßnahmen muss jeder Einsatz exakt protokolliert werden. Die Ausnahmebewilligung gilt bis 31. Dezember 2019.



Sofern sich der Wolf jedoch nicht durch Vergrämungsmaßnahmen abschrecken lässt, gilt es auch den nächsten Schritt, die Entnahme der Problemwölfe, umzusetzen", bekräftigt Hiegelsberger.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.