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Obst- und Gemüsebauern bekommen höheren Mindestlohn kaum vom Verbraucher erstattet

Durch die Erhöhung des Mindestlohns droht eine weitere Verdrängung des Obst- und Gemüseanbaus. Viele Betriebe sind durch die Kostensteigerungen bereits massiv belastet, warnen die Arbeitgeber.

Lesezeit: 2 Minuten

Bauernverband und Arbeitgeber bleiben bei ihrer Kritik an der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs für ein Mindestlohnerhöhungsgesetz am vergangenen Donnerstag im Bundestag warnten der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, und der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Martin Empl, vor gravierenden negativen Folgen eines Mindestlohns von 12 € zum 1. Oktober 2022.

„Unsere Betriebe sind bereits durch den Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen deutlichen Kostensteigerungen in der Landwirtschaft in den vergangenen Wochen massiv belastet“, gaben Rukwied und Empl zu bedenken. Dadurch werde schon die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 € zum 1. Juli 2022 zu einer großen Herausforderung, und zwar insbesondere für die arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Sonderkulturbetriebe.

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Eine weitere Erhöhung bereits zum 1. Oktober 2022 würde den Präsidenten zufolge die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe gefährden und zu einer weiteren Verdrängung des heimischen Obst- und Gemüsebaus ins Ausland mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards führen.

Parteipolitisch motiviert

Rukwied kritisierte die vorgesehene gesetzliche Mindestlohnerhöhung als „ausschließlich parteipolitisch motiviert“: „Es kann nicht sein, dass der Mindestlohn zum Spielball der Parteien wird und wir künftig bei jeder Bundestagswahl einen Wettbewerb der Parteien um die höchste Mindestlohnanhebung haben werden“, so der Bauernpräsident.

Bedenklich sei, dass der Staat mit einer gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns erneut in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie eingreife. Laut Empl liegen mittlerweile bereits zwei Gutachten namhafter Rechtswissenschaftler vor, die eine Verletzung der Tarifautonomie durch die geplante staatliche Mindestlohnfestsetzung feststellen.

„Wir können nur an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags appellieren, die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken bei ihren Beratungen zu berücksichtigen und zur Wahrung unserer grundgesetzlichen Ordnung der geplanten gesetzlichen Mindestlohnanhebung nicht zuzustimmen“, so der GLFA-Präsident.

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