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Ökolandbaugesetz an EU-Vorgaben angepasst

Ausländische Öko-Kontrollstellen haben es künftig leichter, in Deutschland aktiv zu werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Mit dem Entwurf zur Änderung des Ökolandbaugesetzes, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat, wird für Kontrollstellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Niederlassungspflicht in Deutschland gestrichen. Umgesetzt wird mit dieser Gesetzesänderung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von November 2007. Der EuGH hatte entschieden, dass die Niederlassungspflicht eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union darstellt. Klarstellungen enthält der Gesetzentwurf auch zu ökologischen Produkten, die über die Außer-Haus-Verpflegung vertrieben werden. So greift der Entwurf das neue Kennzeichnungskonzept der EU-Ökoverordnung auf, wonach der Hinweis auf ökologische Produktion einzelner Zutaten auch dann erlaubt ist, wenn das gesamte Produkt nicht zu einem bestimmten Mindestprozentsatz seiner gesamten Zutaten aus Ökoware besteht. Die Außer-Haus-Verpflegung wird nun ausdrücklich mit in das Gesetz einbezogen; das Kontrollprozedere für die Branche soll wie bisher vonstattengehen.

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